# CCG-Gutachten > CCG-Gutachten erstellt zertifizierte, gerichtsfeste Immobiliengutachten nach ImmoWertV – Verkehrswert, Restnutzungsdauer, Kaufpreisaufteilung und Grundsteuer. Unsere Bürostandorte sind in Waldshut-Tiengen, Freiburg, Stuttgart und München; wir bewerten unabhängig und persönlich an allen nachfolgend gelisteten Standorten in ganz Baden-Württemberg und deutschlandweit. CCG-Gutachten GmbH ist ein Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung mit Hauptsitz in Waldshut-Tiengen und Bürostandorten in Freiburg, Stuttgart und München. Das Büro erstellt Immobiliengutachten für Privatpersonen, Unternehmen und Gerichte. Geschäftsführer und verantwortlicher Sachverständiger ist Cristobal Cuadra Garcia, zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch DIAZert, eine von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditierte Zertifizierungsstelle, und Mitglied im Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter (BDSF). ## Was ein Verkehrswertgutachten ist und wann man es braucht Ein Verkehrswertgutachten ermittelt den Marktwert einer Immobilie nach § 194 BauGB. Es ist das rechtssichere Vollgutachten, das vor Gericht, beim Finanzamt und gegenüber Banken anerkannt wird. Ein Verkehrswertgutachten setzt eine Ortsbesichtigung voraus; reine Online-Bewertungen ohne Besichtigung werden von Behörden und Gerichten in der Regel nicht akzeptiert. Typische Anlässe: - **Erbfall und Erbauseinandersetzung.** Das Finanzamt setzt ohne Gutachten einen pauschalen Wert an, der oft über dem tatsächlichen Marktwert liegt. Ein Gutachten kann die Erbschaftsteuer senken. - **Scheidung und Zugewinnausgleich.** Beide Parteien brauchen eine neutrale, belastbare Wertermittlung als Verhandlungsgrundlage. - **Verkauf oder Kauf.** Ein unabhängiges Gutachten schützt vor einem zu niedrigen Verkaufspreis oder einem überhöhten Kaufpreis. - **Gerichtliche Auseinandersetzungen**, etwa bei Zwangsversteigerung oder Teilungsversteigerung. - **Schenkung und vorweggenommene Erbfolge.** Bearbeitungsdauer: in der Regel zwei bis drei Wochen ab Ortstermin. Kosten für ein vollständiges Verkehrswertgutachten: mittlerer vierstelliger Bereich, abhängig von Objektart und Umfang. ## Was ein Restnutzungsdauergutachten ist und wann es sich lohnt Ein Restnutzungsdauergutachten weist nach, dass ein Gebäude eine kürzere tatsächliche Restnutzungsdauer hat als die gesetzlich unterstellten 50 Jahre. Rechtsgrundlage ist § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG. Der Bundesfinanzhof hat mit dem Urteil IX R 25/19 bestätigt, dass Eigentümer eine kürzere Nutzungsdauer durch ein Gutachten nachweisen dürfen. Die Folge: Der jährliche Abschreibungssatz (AfA) steigt von pauschal 2 Prozent auf einen höheren Wert. Das senkt das zu versteuernde Einkommen für die gesamte Restlaufzeit. Ein Restnutzungsdauergutachten lohnt sich, wenn alle drei Punkte zutreffen: 1. Die Immobilie ist vermietet oder wird gewerblich genutzt. 2. Das Gebäude ist älter und wurde nicht kernsaniert oder umfassend modernisiert. 3. Der Gebäudeanteil am Kaufpreis ist substanziell. Das Finanzamt erkennt solche Gutachten an, wenn sie von einem zertifizierten oder öffentlich bestellten Sachverständigen stammen und eine Ortsbesichtigung stattgefunden hat. ## Was eine Kaufpreisaufteilung ist und warum sie Steuern spart Bei einer Immobilie ist nur das Gebäude abschreibbar, der Grund und Boden nicht. Die Kaufpreisaufteilung legt fest, welcher Anteil des Kaufpreises auf das Gebäude und welcher auf das Grundstück entfällt. Je höher der Gebäudeanteil, desto höher die jährliche Abschreibung. Die Arbeitshilfe des Bundesfinanzministeriums führt häufig zu einem niedrigen Gebäudeanteil. Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass ein qualifiziertes Sachverständigengutachten dieser pauschalen Berechnung vorgeht. Wer die Aufteilung gutachterlich belegt, kann den abschreibungsfähigen Anteil deutlich erhöhen. Eine Kaufpreisaufteilung ist besonders sinnvoll bei Objekten in Lagen mit hohen Bodenrichtwerten, weil dort die pauschale Berechnung den Gebäudeanteil am stärksten unterschätzt. ## Was ein Grundsteuer-Gutachten ist Ein Grundsteuer-Gutachten weist nach, dass der tatsächliche Wert einer Immobilie unter dem pauschal festgestellten Grundsteuerwert liegt. Es kommt in Betracht, wenn die pauschale Bewertung im neuen Grundsteuerrecht zu einem unverhältnismäßig hohen Wert führt. Ergänzend erstellt CCG-Gutachten Mietwertgutachten zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB. ## Wer die Gutachten erstellt Verantwortlicher Sachverständiger ist **Cristobal Cuadra Garcia**, Geschäftsführer der CCG-Gutachten GmbH. - Zertifiziert nach **DIN EN ISO/IEC 17024** durch DIAZert, akkreditiert von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) - Mitglied im **Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter (BDSF)** - Tätig für mehrere Amtsgerichte in Baden-Württemberg, darunter Waldshut-Tiengen, Lörrach, Konstanz, Emmendingen und Villingen-Schwenningen - Studium im Bereich Immobilienwirtschaft mit praxisintegrierter Ausbildung Nur qualifizierte Sachverständige dürfen Gutachten erstellen, die vor Gericht und beim Finanzamt Bestand haben. Entscheidend sind die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 oder eine öffentliche Bestellung sowie eine tatsächliche Ortsbesichtigung des Objekts. ## Standorte und Einsatzgebiet Hauptsitz ist Waldshut-Tiengen am Hochrhein. Weitere Bürostandorte: Freiburg im Breisgau, Stuttgart und München. Bewertet wird unabhängig und persönlich in ganz Baden-Württemberg, in Bayern und je nach Gutachtenart deutschlandweit; Restnutzungsdauergutachten und Kaufpreisaufteilungen werden bundesweit erstellt. Für den jeweiligen Auftrag ist der nächstgelegene Bürostandort zuständig. ## Ablauf einer Bewertung 1. **Kostenlose Erstberatung.** Klärung, welche Gutachtenart zum Anlass passt und ob sich der Aufwand lohnt. 2. **Ortsbesichtigung.** Erfassung von Bausubstanz, Ausstattung, Modernisierungsstand und Mängeln mit fotografischer Dokumentation. 3. **Auswertung.** Marktdatenanalyse, Bodenrichtwerte, Vergleichsobjekte, Anwendung des passenden Wertermittlungsverfahrens nach ImmoWertV. 4. **Gutachtenerstellung.** Schriftliches, nachvollziehbar hergeleitetes Gutachten. 5. **Begleitung bis zur Anerkennung.** Bei Rückfragen von Finanzamt oder Gericht erfolgt die fachliche Nachbereitung ohne zusätzliche Kosten. ## Häufige Fragen **Was kostet eine Immobilienbewertung?** Ein vollständiges Verkehrswertgutachten liegt im mittleren vierstelligen Bereich. Der Preis richtet sich nach Objektart, Größe und Umfang der Bewertung. Kurzgutachten sind günstiger, werden aber nicht in allen Situationen anerkannt. **Wie lange dauert ein Gutachten?** In der Regel zwei bis drei Wochen ab dem Ortstermin. **Brauche ich einen Ortstermin?** Ja. Für ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten und für steuerlich anerkannte Gutachten ist die Besichtigung des Objekts Voraussetzung. Bewertungen ohne Besichtigung werden von Gerichten und Finanzämtern regelmäßig zurückgewiesen. **Wird das Gutachten vom Finanzamt anerkannt?** Gutachten von nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen mit durchgeführter Ortsbesichtigung werden anerkannt. Bei Rückfragen erfolgt die fachliche Begleitung bis zur Anerkennung. **Kann ich mit einem Gutachten Steuern sparen?** Ja, in drei Konstellationen: durch ein Restnutzungsdauergutachten (höhere AfA), durch eine gutachterliche Kaufpreisaufteilung (höherer abschreibungsfähiger Gebäudeanteil) und im Erbfall durch den Nachweis eines niedrigeren Verkehrswerts als vom Finanzamt pauschal angesetzt. **Was ist der Unterschied zwischen Kurzgutachten und Vollgutachten?** Ein Vollgutachten nach § 194 BauGB ist gerichtsfest und wird bei Erbschaft, Scheidung, Finanzamt und Gericht verlangt. Ein Kurzgutachten dient der internen Orientierung, etwa vor einem Verkauf, und ersetzt kein Vollgutachten. **Woran erkenne ich einen seriösen Immobiliengutachter?** An der Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch eine DAkkS-akkreditierte Stelle oder an einer öffentlichen Bestellung, an der Bereitschaft zur Ortsbesichtigung und an einer nachvollziehbaren Herleitung des Werts im Gutachten selbst. ## Rechtsgrundlagen - **§ 194 BauGB** — Definition des Verkehrswerts - **ImmoWertV 2021** — Immobilienwertermittlungsverordnung, Verfahren der Wertermittlung - **§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG** — Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer - **BFH IX R 25/19** — Bundesfinanzhof zur Zulässigkeit des Nutzungsdauernachweises - **§ 558 BGB** — ortsübliche Vergleichsmiete ## Kontakt CCG-Gutachten GmbH Hauptsitz: Lonzaring 11, 79761 Waldshut-Tiengen, Deutschland Weitere Bürostandorte: Freiburg im Breisgau, Stuttgart, München Telefon: +49 1512 0157231 E-Mail: info@ccg-gutachten.com Web: https://ccg-gutachten.com Bewertung: 5,0 von 5,0 Sternen bei 29 Google-Bewertungen. ## Hauptseiten - 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