Gutachtenarten
Gutachtenarten für Ihre Immobilie
Weitere Leistungen
04
Grundsteuergutachten
Seit der Grundsteuerreform 2025 gilt in Baden-Württemberg das modifizierte Bodenwertmodell (LGrStG). Das Finanzamt berechnet den Wert pauschal aus Bodenrichtwert und Grundstücksfläche – Gartenland, Grünflächen oder abweichende Nutzungen bleiben unberücksichtigt. Für viele Eigentümer entsteht so eine Steuerlast, die wenig mit dem realen Wert zu tun hat.
Das LGrStG sieht jedoch eine Öffnungsklausel vor: Weicht der tatsächliche Bodenwert um mehr als 30 % ab, weisen wir den niedrigeren Wert per Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG nach und erwirken eine Korrektur.
05
Kurzgutachten
Ein Kurzgutachten liefert eine fundierte Einschätzung des Immobilienwerts, wenn keine vollständige Verkehrswertermittlung nötig ist – kompakter, schneller und kostengünstiger als ein Vollgutachten.
Besonders geeignet ist es für Immobilien mit guter Datenlage, die häufig am Markt gehandelt werden. Ob zur eigenen Orientierung, als Verhandlungsgrundlage oder zur schnellen Entscheidung: Sie erhalten eine sachverständige Einschätzung, die trägt.
06
Mietwertgutachten
Ein Mietwertgutachten ermittelt die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 BGB auf sachverständiger Grundlage – orientiert an Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage vergleichbaren Wohnraums. Nach § 558a BGB ist es ein anerkanntes Begründungsmittel für Mieterhöhungen und steht rechtlich auf einer Ebene mit dem qualifizierten Mietspiegel.
Benötigt wird es bei Mieterhöhungen, Neuvermietungen, steuerlichen Fragen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen. Gerade wo kein qualifizierter Mietspiegel existiert, ist es das verlässlichste Instrument.
07
Gutachterliche Stellungnahme
Eine gutachterliche Stellungnahme liefert eine fachlich fundierte Einschätzung zu einer konkreten Fragestellung – ohne den vollen Umfang eines Verkehrswertgutachtens, aber mit derselben sachverständigen Sorgfalt.
Geeignet ist sie überall dort, wo eine belastbare Expertenaussage genügt: zur Plausibilisierung eines Kaufpreises, zur Einschätzung von Mängeln, Belastungen oder baurechtlichen Fragen sowie als Grundlage für Verhandlungen. So erhalten Sie eine klare, verwertbare Aussage ohne Umwege.
Häufige Fälle für Immobilienbewertung
Scheidung
Wenn Beziehungen enden, braucht es Klarheit statt Streit. Wir sorgen für einen belastbaren Immobilienwert – für gerechte Einigungen und rechtlich tragfähige Lösungen.
Erbfall
Erbengemeinschaften brauchen neutrale Zahlen. Unsere Gutachten verhindern, dass familiäre Bindungen an Wertdiskussionen zerbrechen. Wir schaffen Sachlichkeit.
Verkauf oder Kauf
Ein Marktpreis ist kein Gefühl. Wir prüfen, ob Angebot und Realität zusammenpassen – bevor Sie zu viel zahlen oder unter Wert verkaufen.
Steuerliche Zwecke
Restnutzungsdauer, AfA, Betriebsvermögen, Schenkung: Wo das Finanzamt mit am Tisch sitzt, zählt nur das, was normgerecht und prüfbar ist. Genau dafür sind wir da.





