Haus überschreiben Kosten

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Haus überschreiben: Kosten, Ablauf und alle wichtigen Infos

Die Hausüberschreibung betrifft Vermögen, Familie und Steuern zugleich. Viele Eigentümer möchten ihr Haus an Kinder überschreiben, um die Nachfolge früh zu klären, Freibeträge zu nutzen und Streit zu vermeiden. Andere fragen sich, ob eine Immobilie überschreiben besser ist als ein späteres Erbe.

Dieser Leitfaden erklärt Schritt für Schritt:

  • Haus überschreiben Kosten
  • Rolle des Notars
  • Schenkungssteuer & Freibeträge
  • Nießbrauch & Wohnrecht
  • Risiken & Sonderfälle
  • Praktische Tipps zur Kostenoptimierung

 

Am Ende wissen Sie, wie Sie eine Hausübergabe an Kinder rechtssicher und wirtschaftlich planen.

Für die Basis jeder Entscheidung empfehlen wir eine fundierte Wertermittlung, etwa über unsere Seite zur Immobilienbewertung Waldshut-Tiengen.

Was bedeutet es, ein Haus zu überschreiben?

Eine Hausüberschreibung ist die Übertragung des Eigentums zu Lebzeiten. Juristisch handelt es sich meist um eine Schenkung oder eine gemischte Schenkung mit Gegenleistungen (z. B. Pflege, Wohnrecht, Nießbrauch).

Unterschied zur Vererbung: Eigentum geht sofort über, nicht erst mit dem Erbfall. Man spricht von vorweggenommener Erbfolge.

Typische Konstellationen:

  • Haus auf Kinder überschreiben mit Wohnrecht der Eltern
  • Grundstück überschreiben an Kind bei früher Grundstücksteilung
  • Wohnung überschreiben an Kind zur gezielten Vermögensverteilung

 

Rechtliche Grundlage: Notarieller Vertrag + Grundbuchvollzug → erst nach Eintragung rechtswirksam.

Haus überschreiben Kosten: damit müssen Sie rechnen

Die Kosten ergeben sich aus mehreren Bausteinen:

  • Notarkosten & Grundbuchgebühren (nach GNotKG, abhängig vom Immobilienwert minus vorbehaltener Rechte)
  • Gutachterkosten für eine belastbare Wertermittlung
  • Zusatzkosten (z. B. Löschung Grundschulden, Auslagen)
  • Schenkungssteuer, sofern Freibeträge überschritten werden

 

Freibeträge:

  • Kinder: 400.000 € pro Elternteil
  • Ehepartner: 500.000 €
  • Tipp: Nach 10 Jahren können Freibeträge erneut genutzt werden.

Kostenarten im Überblick: von Notar bis Steuer

Kostenart

Details

Notarkosten

Beurkundung + Vollzug, ca. 1,0 – 1,5 % vom Wert

Grundbuchkosten

Eigentumsumschreibung + Eintragungen

Gutachten

Für Steuer & Ausgleichszahlungen, ca. 800–1.500 €

Steuern

Schenkungssteuer bei Überschreiten der Freibeträge

Zusatzkosten

Löschungen, Registereinsicht, Bankzustimmungen

Beispielrechnungen nach Immobilienwert

Die folgenden Richtwerte dienen der Orientierung. Sie ersetzen keine Einzelfallprüfung. Der Anteil von Notar und Grundbuch ist aufgeteilt, damit die Struktur sichtbar bleibt.

Immobilienwert

Notar ca.

Grundbuch ca.

Gutachten ca.

Zusatzkosten ca.

Summe ohne Steuer ca.

200.000 €

2.000 €

1.000 €

990 €

300 €

4.290 €

400.000 €

4.000 €

2.000 €

1.200 €

400 €

7.600 €

800.000 €

8.000 €

4.000 €

1.500 €

600 €

14.100 €

Diese Summen variieren, je nachdem welche Rechte eingetragen oder gelöscht werden und ob eine aufwendige Vertragsgestaltung nötig ist. Die Grundlage der Zahlen ist eine übliche Spanne aus 1,0 bis 1,5 Prozent für Notar und Grundbuch zuzüglich Gutachten und Auslagen.

Notarkosten Haus überschreiben: wie wird berechnet?

Der Notar berechnet nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Maßgeblich ist der Geschäftswert. Das ist der Verkehrswert der Immobilie abzüglich des Werts der vorbehaltenen Rechte. Wird ein Nießbrauch eingetragen, vermindert dessen Kapitalwert die Berechnungsbasis. Gleiches gilt für ein Wohnrecht. Neben der Beurkundung kommen Vollzugsgebühren hinzu, denn der Notar beschafft Unterlagen, sorgt für die Auflassungsvormerkung und beantragt die Eintragungen im Grundbuch. Bei 300.000 Euro Immobilienwert liegt die Summe aus Notar und Grundbuch in vielen Fällen bei etwa 1.500 bis 2.000 Euro. Abweichungen sind normal, wenn zusätzliche Erklärungen, Genehmigungen oder mehrere Eintragungen erforderlich sind.

Schenkungssteuer und Freibeträge

Kinder haben je Elternteil 400.000 Euro Freibetrag. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner haben 500.000 Euro. Erst wenn der steuerliche Wert nach Abzug von Nießbrauch oder Wohnrecht diese Grenzen übersteigt, entsteht Schenkungssteuer. Die Steuerklasse richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad, die Steuersätze reichen in den oberen Bereichen bis 30 Prozent. Wichtig ist die Zehnjahresfrist. Nach zehn Jahren können die Freibeträge erneut genutzt werden. Wer größere Vermögen hat, plant deshalb häufig in Stufen. Ein professionelles Gutachten verhindert, dass zu hohe oder zu niedrige Werte angesetzt werden. Beides kann später teuer werden, entweder durch unnötige Steuer oder durch Streit unter Angehörigen.

Nießbrauch und Wohnrecht: Unterschiede, Bewertung und Wirkung

  • Wohnrecht: Nutzung bestimmter Räume oder des gesamten Hauses
  • Nießbrauch: Nutzung + Erträge (z. B. Vermietung)
  • Steuerliche Wirkung: Beide mindern den steuerlichen Wert → reduziert Schenkungssteuer

 

Ein Wohnrecht erlaubt das weitere Wohnen in bestimmten Räumen oder im ganzen Haus. Der Nießbrauch geht weiter. Er umfasst die Nutzung und die Erträge. Wer den Nießbrauch behält, kann vermieten und die Miete behalten. Steuerlich mindern beide Rechte den Wert der Schenkung. Zivilrechtlich sind sie starke Sicherungen. Sie müssen inhaltlich klar beschrieben sein und im Grundbuch eingetragen werden. In Pflichtteilsfragen hat der Nießbrauch eine besondere Bedeutung. Wird die Immobilie trotz Nießbrauch übertragen, läuft die Zehnjahresfrist für die Pflichtteilsergänzung oft nicht an, weil der Schenker die Nutzung behält. Das sollte vorab mit dem Notar und einem Sachverständigen besprochen werden.

Steuerliche Aspekte bei der Hausüberschreibung

Nießbrauch oder Wohnrecht senken den steuerlichen Wert der Immobilie deutlich, weil bereits gebundene Nutzungen nicht als Schenkung gelten. Der Kapitalwert solcher Rechte errechnet sich aus der ortsüblichen Miete, den anfallenden Kosten und der voraussichtlichen Dauer der Nutzung. Wer zusätzlich eine Gegenleistung vereinbart, etwa eine Pflegeverpflichtung oder eine lebenslange Rente, muss beachten, dass diese inhaltlich ernsthaft erfüllt werden müssen, damit das Finanzamt die Gestaltung anerkennt. Wichtig ist auch die Rückforderung bei Verarmung: Wird der Schenker pflegebedürftig und muss Sozialhilfe beantragen, kann das Sozialamt auf die verschenkte Immobilie zugreifen. Deshalb sollte der Vertrag eine Rückforderungsklausel enthalten, die im Grundbuch abgesichert wird, um den Rückgriff rechtlich zu ermöglichen.

 

Ablauf einer Hausüberschreibung in zehn Schritten

Schritt 1: Ziel klären und Varianten vergleichen

Zuerst wird festgelegt, wer Eigentümer werden soll und ob Rechte wie Nießbrauch, Wohnrecht oder Pflegeleistungen vereinbart werden. Auch die Frage, ob eine Überschreibung sofort oder in Stufen sinnvoll ist, gehört in diesen ersten Schritt. 

  • Wer soll Eigentümer werden?
  • Rechte wie Nießbrauch, Wohnrecht oder Pflegeleistungen einplanen
  • Einmalige oder gestufte Übertragung?

Schritt 2: Marktwert bestimmen

Ohne realistischen Wert sind Steuer, Ausgleich und Gerechtigkeit kaum planbar. Ein Gutachten schafft eine belastbare Basis. Für regionale Projekte können Sie beispielsweise eine Immobilienbewertung Waldshut-Tiengen beauftragen.

  • Basis für Steuern & Ausgleich
  • Praxisbeispiel: Familie Müller lässt Haus (500.000 €) bewerten → Nießbrauch senkt steuerlichen Wert auf 350.000 € → Keine Schenkungssteuer.

Schritt 3: Vertragsentwurf mit Auflagen

Im Notariat wird der Übertragungsvertrag entworfen. Er enthält die Auflassung, die Auflagen wie Nießbrauch, Wohnrecht, Pflege oder Unterhalt, sowie Rückforderungsrechte für Krisenfälle. Veräußerungsverbote und Zustimmungsvorbehalte sichern den Bestand.

  • Nießbrauch, Wohnrecht, Pflege, Rückforderungsrechte
  • Zustimmungsvorbehalte sichern den Bestand

Schritt 4: Bank und Belastungen klären

Gibt es Grundschulden, werden Löschungen oder Rangänderungen vorbereitet. Auch Zustimmungserfordernisse der Bank werden geklärt. Das verhindert Verzögerungen beim Vollzug.

  • Grundschulden? Löschungen, Rangänderungen
  • Zustimmungspflichten prüfen

Schritt 5: Beurkundung

Der Vertrag wird notariell beurkundet. Alle Beteiligten weisen sich aus. Der Notar erklärt den Inhalt, beantwortet Fragen und dokumentiert die Auflassung.

  • Identitätsprüfung
  • Vertragsvorlesen & Erklärung

Schritt 6: Auflassungsvormerkung

Unmittelbar danach beantragt der Notar die Auflassungsvormerkung. Diese Vormerkung sichert den Anspruch auf Eigentumsübertragung und verhindert, dass zwischenzeitliche Verfügungen den Übergang gefährden.

  • Schutz vor Zwischenverfügungen

Schritt 7: Eintragung von Rechten

Wohnrecht, Nießbrauch, Veräußerungsverbote oder Zustimmungsvorbehalte werden im Grundbuch eingetragen. Rang und Reihenfolge sind wichtig, damit die Sicherungen tatsächlich wirken.

  • Nießbrauch, Wohnrecht, Veräußerungsverbote

Schritt 8: Löschungen und Genehmigungen

Erforderliche Löschungen, etwa alter Grundschulden, werden vollzogen. Fehlen Unterlagen, holt der Notar diese ein. Dieser Schritt bestimmt oft die Dauer des Vollzugs.

  • Alte Grundschulden, fehlende Unterlagen

Schritt 9: Eigentumsumschreibung

Mit der Eintragung im Grundbuch wird der neue Eigentümer offiziell. Erst jetzt ist die Überschreibung abgeschlossen. Die Beteiligten erhalten Ausfertigungen und können weitere Schritte planen.

  • Erst mit Grundbucheintrag abgeschlossen

Schritt 10: Nachbereitung und Dokumentation

Es folgen gegebenenfalls Meldungen an das Finanzamt, interne Ausgleichsvereinbarungen in der Familie und die Ablage aller Unterlagen. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um ein aktualisiertes Testament zu erstellen und Vollmachten zu überprüfen.

  • Meldung Finanzamt
  • Testament & Vollmachten aktualisieren

Wie lange dauert die Hausüberschreibung?

Je nach Komplexität dauert der Vollzug einer Überschreibung in der Regel zwischen 2 und 8 Wochen. Verzögerungen entstehen häufig durch fehlende Unterlagen, Zustimmungspflichten der Bank oder hohe Auslastung der Grundbuchämter. Planen Sie zusätzliche Zeit ein, wenn Nießbrauch, Wohnrechte oder Löschungen von Belastungen einzutragen sind.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Unterlage

Warum wichtig?

Grundbuchauszug

Nachweis Eigentum & Belastungen

Personalausweise

Identitätsprüfung beim Notar

Bauunterlagen

Für Vertragsprüfung & Bewertung

Mietverträge

Bei vermieteten Immobilien

Bankunterlagen

Bei bestehenden Grundschulden

Energieausweis

Pflicht nach dem GEG

Ist es sinnvoll, ein Haus auf die Kinder zu überschreiben?

Die Antwort hängt von Zielen und Lebenssituation ab. Vorteile sind die Nutzung der Freibeträge, planbare Vermögensnachfolge und klare Verhältnisse. Nachteile ergeben sich aus Bindungen und der Endgültigkeit. Wer keine Rückforderungsrechte vereinbart, verliert Einfluss. Wer hingegen saubere Sicherungen wählt und in Stufen plant, behält Handlungsfähigkeit. Eine übersichtliche Gegenüberstellung hilft bei der Entscheidung.

Vorteil

Nachteil

Freibeträge nutzen und Steuer senken

Bindung durch Schenkung, nur begrenzte Korrektur möglich

Streitvermeidung in der Familie

Pflichtteilsergänzung kann Ansprüche auslösen

Versorgung durch Nießbrauch oder Wohnrecht

Gläubigerzugriff beim Beschenkten möglich, Absicherung nötig

Tipp: Wer die Bewertung extern belegen möchte, kann eine neutrale Einschätzung beauftragen. Für Baden und Württemberg bieten wir zum Beispiel Bewertungen über unsere Seiten  Immobilienbewertung Karlsruhe, eine Immobilienbewertung Freiburg oder eine Immobilienbewertung Rheinstetten an, jeweils mit sauber dokumentierter Methodik.

Haus überschreiben oder erben lassen: was ist besser?

Die Überschreibung zu Lebzeiten bringt Planungssicherheit und nutzt Freibeträge. Das Erbe erhält Flexibilität, birgt aber das Risiko einer hohen Steuerlast bei großen Werten. Familien mit mehreren Kindern profitieren häufig von einer gestuften Übergabe. Patchworkkonstellationen erfordern besonders klare Regelungen, sonst entstehen ungleich verteilte Lasten. Wer unsicher ist, kombiniert. Ein Teil wird übertragen, ein Teil bleibt für den Erbfall. Begleitend dazu sollte das Testament aktualisiert werden, damit Schenkungen und Ausgleichszahlungen sauber ineinandergreifen.

Sonderfälle und Risiken

Bei einer Hausüberschreibung können besondere Konstellationen und rechtliche Risiken auftreten, die gründlich bedacht werden müssen:

Pflichtteilsergänzungsansprüche

Schenkungen innerhalb von zehn Jahren vor dem Erbfall erhöhen den Pflichtteil. Die Anrechnung sinkt pro Jahr um zehn Prozent. Wichtig: Bei umfassendem Nießbrauch beginnt die Zehnjahresfrist häufig nicht zu laufen, weil der Schenker die Nutzung behält.

Patchworkfamilien

In Patchworkkonstellationen entstehen oft komplexe Ansprüche. Unterschiedliche Pflichtteilsrechte und Vorversterbens Risiken müssen klar geregelt werden, um Benachteiligungen zu vermeiden. Eine saubere vertragliche Gestaltung ist hier unerlässlich.

Trennung und Scheidung

Bei Überschreibungen an Ehepartner stellen sich Fragen zu Zugewinn und Versorgungsausgleich. Wird die Ehe später geschieden, kann es zu erheblichen Ausgleichsansprüchen kommen.

Pflegefall und Sozialamt

Wird der Schenker pflegebedürftig und benötigt Sozialhilfe, kann das Sozialamt Schenkungen der letzten zehn Jahre zurückfordern. Schutz bieten klare Rückforderungsrechte und Zustimmungsvorbehalte im Übertragungsvertrag.

Unternehmensbeteiligungen

Wer neben Immobilien auch Firmenanteile hält, sollte die Auswirkungen auf Gesellschaftsverträge prüfen. Oft sind Zustimmungspflichten oder Sperrklauseln zu beachten.

Tipp: Diese Risiken lassen sich durch individuelle Vertragsklauseln wie Rückforderungsrechte, Verfügungsbeschränkungen und Zustimmungsvorbehalte erheblich reduzieren. Wer eine besonders belastbare Wertermittlung benötigt, kann zusätzlich unsere Seite Immobiliensachverständiger Stuttgart nutzen. Dort finden Sie passende Leistungen für komplexe Fälle.

Kosten sparen bei der Hausüberschreibung

Steuern lassen sich durch frühzeitige Planung in Stufen senken.

  • Ein Nießbrauch oder ein Wohnrecht mindert den steuerlichen Wert.
  • Wer alle zehn Jahre Freibeträge nutzt, kann große Vermögen nach und nach übertragen.
  • Unabhängige Gutachten sorgen dafür, dass alle Beteiligten den Wert nachvollziehen können. Das reduziert Konflikte und gibt dem Finanzamt eine klare Grundlage.
  • Für eine zügige Abwicklung sollten Unterlagen vollständig vorliegen, zum Beispiel Grundbuchauszug, Bauunterlagen, Energieausweis und eventuelle Mietverträge.

Checkliste für die Hausüberschreibung

  1. Ziele festlegen und Begünstigte bestimmen (Klare Zieldefinition verhindert spätere Streitigkeiten)
  2. Marktwert neutral ermitteln lassen (Grundlage für Steuern und Gerechtigkeit)
  3. Nießbrauch, Wohnrecht und Gegenleistungen definieren (Absicherung für Schenker)
  4. Rückforderungsrechte und Verfügungsbeschränkungen festlegen (Schutz vor Krisenfällen)
  5. Vertrag im Notariat entwerfen lassen (Rechtswirksamkeit nur mit Beurkundung)
  6. Belastungen und Bankzustimmungen klären (Verzögerungen vermeiden)
  7. Beurkunden und Auflassungsvormerkung eintragen (Eigentum sichern)
  8. Rechte eintragen und Löschungen vollziehen (Rechtslage sauber halten)
  9. Eigentum umschreiben lassen und Steuerfragen erledigen (Pflichten abschließen)
  10. Testament, Vollmachten und Unterlagen aktualisieren (Alles auf Stand bringen)

Fazit

Eine Überschreibung ist mehr als eine Formalie. Sie greift in Vermögensaufteilung, Steuern und familiäre Rollen ein. Wer klug plant, spart Kosten, sichert sich ab und verhindert Konflikte. Der erste Schritt ist eine neutrale Bewertung. Informationen und ein unverbindliches Angebot finden Sie auf unserer Seite zur Immobilienbewertung Waldshut-Tiengen.

FAQ: Haus überschreiben Kosten und häufige Fragen

Wie hoch sind die Haus überschreiben Kosten insgesamt?

In vielen Fällen liegt die Summe aus Notar, Grundbuch, Gutachten und Auslagen je nach Wert zwischen einigen Tausend Euro und einem niedrigen fünfstelligen Betrag. Die genaue Höhe richtet sich nach Geschäftswert, Rechten und Aufwand.

Sie richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Berechnet wird der Geschäftswert. Vollzug, Beglaubigungen und die Auflassung kommen hinzu. Bei 300.000 Euro liegen notarkosten hausüberschreibung und Grundbuch häufig bei rund 1.500 bis 2.000 Euro.

Löschung alter Grundschulden, Eintrag von Wohnrecht oder Nießbrauch, Auslagen, Registereinsichten und gegebenenfalls Bescheinigungen. Auch eine professionelle Bewertung verursacht Kosten, schafft aber Klarheit.

Das ist sinnvoll, wenn Freibeträge genutzt, Pflichtteilsfragen gelöst und Sicherungen eingetragen werden. Ohne Rückforderungsrecht oder Zustimmungsvorbehalt birgt es Risiken. Eine Einzelfallprüfung ist ratsam.

Der Eigentümer überträgt das Haus an Kind oder mehrere Kinder und behält die Nutzung. Der Nießbrauch wird im Grundbuch gesichert. Steuerlich mindert der Kapitalwert des Nießbrauchs den steuerlichen Wert der Schenkung.

Sie schafft die Basis für Steuern, Ausgleichszahlungen und Gerechtigkeit unter den Angehörigen. Ein nachvollziehbarer Verkehrswert verhindert spätere Konflikte.

Bei Übertragungen auf Kinder fällt in der Regel keine Grunderwerbsteuer an. Maßgeblich ist der Verwandtschaftsgrad. Schenkungssteuer prüft das Finanzamt gesondert.

Sichern Sie Rückforderungsrechte, Veräußerungsverbote und Zustimmungsvorbehalte im Vertrag. Tragen Sie Wohnrecht oder Nießbrauch ein. So bleiben Nutzung und Einfluss geschützt.

In einfachen Fällen wenige Wochen. Fehlen Unterlagen, gibt es Belastungen oder viele Eintragungen, verlängert sich der Prozess. Die Auflassungsvormerkung sichert die Übergabe schon vor der endgültigen Eintragung.

Schenkungen an ein Kind bleiben dessen Vermögen. Bei Überschreibungen an Ehepartner sind Zugewinn und Ausgleich zu beachten. Patchworkfamilien brauchen besonders klare Regelungen.

Rechtlich gelten dieselben Grundsätze. Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und Sondernutzungsrechte sind zusätzlich zu prüfen, damit keine Konflikte mit der Eigentümergemeinschaft entstehen.

Erschließung, Baulasten, Altlasten und Wegerechte sind sorgfältig zu prüfen. Diese Punkte beeinflussen Wert, Vertrag und Grundbuch.

Zusätzliche Eintragungen verursachen weitere Gebühren. Wer spätere Anpassungen erwartet, plant Spielräume im ursprünglichen Vertrag ein und minimiert dadurch Folgekosten.

Wenn Werte, Rechte und Steuern sauber geplant sind, lautet die Antwort häufig ja. Wer individuelle Ziele hat, lässt sich beraten und entscheidet dann mit klarem Bild.

Für eine rechtssichere Hausüberschreibung benötigen Sie in der Regel:

  • Aktuellen Grundbuchauszug
  • Personalausweise aller Beteiligten
  • Bauunterlagen, ggf. Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
  • Eventuelle Mietverträge
  • Bankunterlagen bei bestehenden Grundschulden
  • Energieausweis

 

Diese Unterlagen beschleunigen die notarielle Beurkundung und den Grundbuchvollzug. Fehlende Dokumente sind ein häufiger Grund für Verzögerungen.

Die Kosten hängen vom Wert des Grundstücks ab. Sie setzen sich zusammen aus:

  • Notar- und Grundbuchgebühren (ca. 1,0 bis 1,5 % des Werts)
  • Eventuellen Gutachterkosten für die Wertermittlung
  • Zusatzkosten (z. B. Löschung von Grundschulden, Auslagen)
    Steuern fallen meist nicht an, solange der Wert unter den Freibeträgen liegt (400.000 € pro Elternteil und Kind).

Das Grundbuch ist entscheidend, denn Eigentum wechselt erst mit der Eintragung. Hier werden auch Rechte wie Nießbrauch, Wohnrecht oder Veräußerungsverbote gesichert. Ohne Grundbucheintrag bleibt die Überschreibung rechtlich unvollständig.

Ja, aber nur, wenn die Bank zustimmt. Grundschulden müssen entweder gelöscht oder übernommen werden. Häufig fordert die Bank zusätzliche Sicherheiten oder eine Teilablösung. Klären Sie diese Punkte vor dem Notartermin, um Verzögerungen zu vermeiden.

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