Personenzertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch eine DAkkS-akkreditierte Stelle.
Gutachten gemäß gesetzlichen Vorgaben, gerichtsfest und nachvollziehbar.
Persönliche Betreuung, klare Kommunikation und termingerechtes Ergebnis.
Cristobal Cuadra Garcia, Geschäftsführer
Qualität und Anerkennung
Gerichtsfest erstellt – bis zur Anerkennung begleitet
Gutachten ohne persönliche Vor-Ort-Besichtigung werden vom Finanzamt konsequent abgelehnt. Trotz vermeintlicher Geld-zurück-Garantien trägt das Risiko am Ende der Eigentümer.
Ich schicke keinen Objektbesichtiger. Ich komme selbst. Das Höchstpersönlichkeitsprinzip ist für mich Grundlage jedes Auftrags. Unser Anspruch ist nicht Masse, sondern ein Gutachten das sitzt und ein Service der das widerspiegelt.
Als regelmäßig bestellter Gerichtsgutachter kenne ich die Anforderungen. Meine Mandanten begleite ich bis zur vollständigen Anerkennung. Nicht nur bis zur Rechnungsstellung.


Häufige Fälle für Immobilienbewertung
Scheidung
Wenn Beziehungen enden, braucht es Klarheit statt Streit. Wir sorgen für einen belastbaren Immobilienwert – für gerechte Einigungen und rechtlich tragfähige Lösungen.
Erbfall
Erbengemeinschaften brauchen neutrale Zahlen. Unsere Gutachten verhindern, dass familiäre Bindungen an Wertdiskussionen zerbrechen. Wir schaffen Sachlichkeit.
Verkauf oder Kauf
Ein Marktpreis ist kein Gefühl. Wir prüfen, ob Angebot und Realität zusammenpassen – bevor Sie zu viel zahlen oder unter Wert verkaufen.
Steuerliche Zwecke
Restnutzungsdauer, AfA, Betriebsvermögen, Schenkung: Wo das Finanzamt mit am Tisch sitzt, zählt nur das, was normgerecht und prüfbar ist. Genau dafür sind wir da.
Ich bin Cristobal Cuadra Garcia, Geschäftsführer der CCG-Gutachten GmbH und zertifizierter Immobiliengutachter nach DIN EN ISO/IEC 17024, geprüft durch die DAkkS-akkreditierte Zertifizierungsstelle DIAZert in Freiburg. Meine fachliche Grundlage bildet ein praxisintegriertes duales Studium der Immobilienwirtschaft, verbunden mit langjähriger praktischer Erfahrung in der Immobilienbewertung. Seit vielen Jahren erstelle ich im süddeutschen Raum und bundesweit Gutachten, die vor Gerichten, Finanzämtern und Behörden anerkannt sind und einer ernsthaften Prüfung standhalten.
Regelmäßig werde ich von den Amtsgerichten Waldshut-Tiengen, Lörrach, Villingen-Schwenningen, Emmendingen und Konstanz als unabhängiger Sachverständiger bestellt. Diese gerichtliche Bestellung setzt fachliche Verlässlichkeit und methodische Sauberkeit voraus – der Maßstab, den ich an jedes Gutachten anlege, unabhängig vom Auftraggeber.
Jedes Objekt besichtige ich persönlich, innen wie außen. Kein Assistent, keine Fernbewertung. Das Höchstpersönlichkeitsprinzip ist für mich die Grundlage jeder belastbaren Bewertung. Für komplexe Sachverhalte arbeite ich eng mit einem Netzwerk aus Ingenieuren, Juristen und Steuerberatern zusammen. So entstehen Gutachten, die nicht nur belastbare Zahlen liefern, sondern eine klare Grundlage für tragfähige Entscheidungen schaffen – vor Gericht, im Steuerrecht oder im privaten Umfeld.
Standort
Ihr Gutachter in Waldshut-Tiengen
CCG-Gutachten hat seinen Sitz in Waldshut-Tiengen, unmittelbar an der Schweizer Grenze im Herzen Südbadens. Von hier aus betreue ich Mandate in der gesamten Region, vom Hochrhein und Schwarzwald über den Großraum Stuttgart und Baden bis in den Bodenseeraum und nach Bayern.
Süddeutschland ist kein homogener Immobilienmarkt. Preisstrukturen, Marktdynamiken und rechtliche Rahmenbedingungen unterscheiden sich regional zum Teil erheblich. Eine belastbare Bewertung setzt voraus, dass man diese Unterschiede nicht nur kennt, sondern täglich damit arbeitet. Ich bin dort, wo das Objekt steht, persönlich vor Ort und unabhängig in meinem Urteil.
Unsere Partner in der Region
Was kostet ein Immobiliengutachten?
Ein Verkehrswertgutachten beginnt bei CCG-Gutachten bei 2.790 Euro, ein Restnutzungsdauergutachten und eine Kaufpreisaufteilung jeweils bei 1.290 Euro. Der endgültige Preis richtet sich nach Objektart, Umfang und Vollständigkeit der Unterlagen und wird vorab als Festpreis schriftlich vereinbart. Das Honorar ist nicht an den ermittelten Wert gekoppelt, was die Unabhängigkeit der Bewertung sichert. Die Ersteinschätzung im Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Wie lange dauert ein Immobiliengutachten?
Sobald alle Unterlagen vorliegen und die Besichtigung erfolgt ist, wird das Gutachten üblicherweise innerhalb von zwei bis drei Wochen erstellt. Die Gesamtdauer hängt deshalb vor allem davon ab, wie schnell Grundbuchauszug, Grundrisse, Bauzeichnungen, Teilungserklärung, Mietverträge und Energieausweis vorliegen. Die verbindliche Frist steht im schriftlichen Angebot, bevor der Auftrag beginnt.
Welches Gutachten brauche ich für meinen Fall?
Das richtet sich nach dem Zweck. Bei Erbschaft, Schenkung, Scheidung, Verkauf oder einem Gerichtsverfahren ist das Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB die richtige Wahl. Für eine kürzere Abschreibungsdauer nach § 7 Abs. 4 EStG braucht es ein Restnutzungsdauergutachten, für die Aufteilung von Grund und Gebäude eine Kaufpreisaufteilung. Banken verlangen ein Beleihungswertgutachten nach BelWertV, bei Auslandsbezug greift die internationale Immobilienbewertung. Welche Variante trägt, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.
Kann ich mit einem Immobiliengutachten Steuern sparen?
Ja, in bestimmten Fällen. Bei Erbschaft und Schenkung setzt das Finanzamt den Wert pauschal an, ohne die Immobilie je gesehen zu haben. Ein Verkehrswertgutachten weist den tatsächlichen Wert nach und kann den Steuerwert dadurch senken. Ein Restnutzungsdauergutachten korrigiert die pauschale Abschreibungsdauer von 50 Jahren auf die tatsächliche Restnutzungsdauer, eine Kaufpreisaufteilung ersetzt die pauschale BMF-Berechnung durch eine sachverständige Aufteilung. Die steuerliche Beratung selbst übernimmt Ihr Steuerberater.
Wird ein Immobiliengutachten vom Finanzamt und vor Gericht anerkannt?
Anerkannt wird ein Gutachten, wenn Qualifikation, Methodik und Nachvollziehbarkeit stimmen und die Immobilie tatsächlich besichtigt wurde. Gutachten ohne persönliche Vor-Ort-Besichtigung lehnen Finanzämter regelmäßig ab. CCG-Gutachten arbeitet personenzertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024, geprüft durch die DAkkS-akkreditierte Stelle DIAZert in Freiburg, und wird regelmäßig von den Amtsgerichten Waldshut-Tiengen, Lörrach, Villingen-Schwenningen, Emmendingen und Konstanz als Sachverständiger bestellt. Alle Nachweise sind unter Zertifikate einsehbar.
Was ist der Unterschied zwischen einem Gutachten und einer Maklerbewertung?
Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB ist eine normierte Wertermittlung, eine Maklerbewertung dagegen eine unverbindliche Markteinschätzung. Das Gutachten dokumentiert Verfahren, Datengrundlagen und Annahmen vollständig und hält damit vor Finanzamt und Gericht stand. Eine Maklerbewertung ist meist kostenlos, dient aber der Anbahnung eines Verkaufsauftrags und ist als Nachweis gegenüber Behörden nicht geeignet.
Welche Unterlagen werden für eine Immobilienbewertung benötigt?
Benötigt werden in der Regel Grundbuchauszug, Grundrisse und Bauzeichnungen, bei Eigentumswohnungen zusätzlich die Teilungserklärung, bei vermieteten Objekten die Mietverträge sowie der Energieausweis. Alle Dokumente werden vor der Besichtigung systematisch auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft, damit Widersprüche früh auffallen. Fehlt etwas, unterstützt CCG-Gutachten bei der Nachforderung, etwa beim Bauamt oder bei der Hausverwaltung.
Kontakt
Jetzt kostenlose Erstberatung anfragen
Sie haben eine Immobilie, eine konkrete Frage oder eine Situation, bei der eine sachverständige Einschätzung gefragt ist. Ob Verkehrswertgutachten, Restnutzungsdauer, Kaufpreisaufteilung oder eine erste unverbindliche Einschätzung, ich nehme mir die Zeit, Ihr Anliegen zu verstehen und ehrlich zu beurteilen, ob und wie ich Ihnen weiterhelfen kann.
Kein Callcenter, keine automatische Antwort. Sie erreichen mich direkt. Füllen Sie das Formular aus und ich melde mich persönlich bei Ihnen.





































