Schenkungssteuer umgehen

Schenkungssteuer umgehen – so gelingt es rechtssicher

Wer sein Vermögen frühzeitig an Kinder oder Enkel weitergeben möchte, stößt schnell auf die Frage: Wie lässt sich die Schenkungssteuer umgehen oder zumindest deutlich senken? Besonders bei Immobilien oder größeren Geldbeträgen drohen hohe Abgaben. Doch es gibt legale Strategien, um die Steuerlast zu minimieren.

In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie Schenkungssteuer vermeiden, welche Freibeträge gelten, welche Gestaltungsmöglichkeiten es gibt und welche Fallstricke Sie unbedingt kennen sollten.

Kurzfassung für Eilige

  • Freibeträge nutzen: Ehepartner 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 € – alle 10 Jahre neu nutzbar.
  • Immobilien übertragen: Selbstgenutztes Eigenheim kann unter bestimmten Bedingungen steuerfrei übertragen werden.
  • Nießbrauchrecht vereinbaren: Reduziert den steuerlichen Wert einer Immobilie deutlich.
  • Kettenschenkung: Vermögen über mehrere Personen mit eigenen Freibeträgen weitergeben.
  • Teilübertragungen: Vermögen in Etappen verschenken, um Freibeträge mehrfach auszuschöpfen.
  • Immobilienbewertung: Unabhängige Gutachten verhindern überhöhte Ansätze durch das Finanzamt.
  • Beratung einholen: Steuerberater und Immobiliensachverständige sichern die Gestaltung rechtlich ab.

Was ist die Schenkungssteuer?

Die Schenkungssteuer fällt an, wenn Vermögen unentgeltlich übertragen wird – sei es Geld, Wertpapiere, Immobilien oder Unternehmensanteile. Sie ist eng verwandt mit der Erbschaftssteuer und soll verhindern, dass Vermögen steuerfrei weitergereicht wird.

Die Höhe richtet sich nach dem Wert der Schenkung, dem Verwandtschaftsgrad und den geltenden Steuerklassen. Besonders bei Immobilien entscheidet die Wertermittlung über die Steuerhöhe. Eine unabhängige Immobilienbewertung Waldshut-Tiengen bietet hier Sicherheit und schützt vor überhöhten Einschätzungen durch das Finanzamt.

Steuerklassen und Steuersätze im Überblick

Neben Freibeträgen spielen auch Steuerklassen und Steuersätze eine zentrale Rolle. Je enger die Verwandtschaft, desto niedriger die Belastung.

Steuerklasse

Verwandtschaft

Steuersatz (je nach Höhe der Schenkung)

I

Ehepartner, Kinder, Enkel

7–30 %

II

Geschwister, Nichten, Neffen

15–43 %

III

Freunde, entfernte Bekannte

30–50 %


Beispiel: Ein Kind erhält eine Schenkung von 600.000 Euro. Nach Abzug des Freibetrags von 400.000 Euro bleiben 200.000 Euro steuerpflichtig. In Steuerklasse I beträgt der Steuersatz 11 % → 22.000 Euro Steuerlast.

Unterschied zur Erbschaftssteuer

Viele verwechseln Schenkungssteuer mit Erbschaftssteuer. Der Unterschied liegt vor allem im Zeitpunkt:

  • Schenkung: Vermögen wird zu Lebzeiten übertragen.
  • Erbschaft: Vermögen geht im Todesfall auf die Erben über.

 

Die Steuerregeln sind ähnlich, doch bei Schenkungen lassen sich Freibeträge alle zehn Jahre erneut nutzen – ein entscheidender Vorteil.

Freibeträge clever nutzen

Die einfachste Möglichkeit, Schenkungssteuer zu umgehen, sind die Freibeträge. Sie gelten pro Person und können alle zehn Jahre neu ausgeschöpft werden:

  • Ehepartner: 500.000 Euro
  • Kinder: 400.000 Euro
  • Enkel: 200.000 Euro
  • Geschwister, Nichten, Neffen: 20.000 Euro


Wer frühzeitig plant, kann Vermögen in mehreren Etappen übertragen und so die Schenkungssteuer vermeiden.

Immobilien und Schenkungssteuer

Immobilien sind oft der größte Vermögensposten einer Familie. Hier gelten besondere Regeln:

  • Selbstgenutztes Wohneigentum: Kann steuerfrei übertragen werden, wenn es vom Ehepartner oder Kind selbst bewohnt wird und die Wohnfläche bei Kindern 200 m² nicht überschreitet.
  • Bewertung der Immobilie: Das Finanzamt setzt häufig hohe Werte an. Eine neutrale Bewertung Ihrer Immobilie, beispielsweise eine Immobilienbewertung Karlsruhe, kann hier bares Geld sparen.
  • Nießbrauchrecht: Wer das Wohnrecht oder die Mieteinnahmen behält, senkt den steuerlichen Wert und reduziert die Steuerlast.

Kettenschenkung – eine legale Gestaltung

Eine bewährte Möglichkeit, Schenkungssteuer zu umgehen, ist die Kettenschenkung. Dabei wird das Vermögen über mehrere Personen mit eigenen Freibeträgen weitergegeben.

Beispiel:
Großmutter möchte 800.000 Euro an den Enkel verschenken.

  • Direkt: Freibetrag Enkel = 200.000 Euro → 600.000 Euro steuerpflichtig.
  • Über Kettenschenkung: Großmutter schenkt 400.000 Euro an den Sohn (Freibetrag 400.000 Euro steuerfrei) und dieser wiederum 400.000 Euro an den Enkel (Freibetrag 400.000 Euro steuerfrei). Ergebnis: Keine Steuer.


Wichtig: Die Zwischenschenkung muss rechtlich wirksam und gewollt sein. Ein erfahrener Immobiliengutachter, beispielsweise ein Immobiliensachverständiger Stuttgart, kann hier beraten.

Weitere Strategien zur Steuervermeidung

Neben Freibeträgen und Kettenschenkungen gibt es weitere Wege, die Schenkungssteuer zu umgehen:

  1. Nießbrauchrechte: Reduziert den steuerlichen Wert einer Immobilie erheblich.
  2. Teilübertragungen: Mehrere kleinere Schenkungen statt einer großen.
  3. Vorweggenommene Erbfolge: Frühzeitige Übertragungen nutzen steuerliche Vorteile und vermeiden Streit.
  4. Zeitliche Planung: Freibeträge alle zehn Jahre optimal ausschöpfen.
  5. Sachverständige Gutachten: Eine rechtssichere Bewertung Ihrer Immobilie, beispielsweise eine Immobilienbewertung Rheinstetten, verhindert falsche Ansätze durch das Finanzamt.

Rechtliche Grenzen

So wichtig Steuergestaltung ist – illegal darf sie nicht werden. Wer falsche Angaben macht oder Vermögen verschleiert, begeht Steuerhinterziehung. Legal ist nur, was der Gesetzgeber ausdrücklich zulässt.

Daher: Lassen Sie sich rechtzeitig beraten und sichern Sie Ihre Gestaltung rechtlich ab.

Praxisbeispiel: Schenkung einer Immobilie

Eltern möchten ihr Haus im Wert von 600.000 Euro an die Tochter übertragen.

  • Ohne Gestaltung: Freibetrag 400.000 Euro → 200.000 Euro steuerpflichtig. Steuersatz 11 % = 22.000 Euro Steuer.
  • Mit Nießbrauchrecht (z. B. Wert des Rechts 200.000 Euro): Steuerlicher Immobilienwert 400.000 Euro → komplett steuerfrei.


So lässt sich die Schenkungssteuer umgehen und gleichzeitig die Wohnsituation der Eltern absichern.

Checkliste: In 5 Schritten zur steuerfreien Schenkung

  1. Vermögen erfassen: Welche Werte sollen übertragen werden?
  2. Freibeträge prüfen: Welche Freibeträge stehen zur Verfügung?
  3. Bewertung einholen: Immobilien professionell schätzen lassen.
  4. Übertragungsform wählen: Direkte Schenkung, Kettenschenkung oder Nießbrauch.
  5. Beratung einholen: Steuerberater und Sachverständige einbeziehen.

Fazit: Schenkungssteuer rechtssicher umgehen

Mit frühzeitiger Planung und kluger Gestaltung lassen sich hohe Steuerlasten vermeiden. Wer Freibeträge nutzt, Immobilien korrekt bewerten lässt und rechtssichere Strategien wie Nießbrauch oder Kettenschenkungen einsetzt, kann die Schenkungssteuer umgehen und Vermögen in der Familie bewahren.

Eine Immobilienbewertung Waldshut-Tiengen liefert die notwendige Grundlage, um steuerliche Spielräume optimal zu nutzen und den Familienfrieden zu sichern.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Schenkungssteuer

Wie kann man die Schenkungssteuer legal umgehen?

Durch die Nutzung von Freibeträgen, Kettenschenkungen, Teilübertragungen und Nießbrauchrechten lässt sich die Schenkungssteuer legal umgehen. Eine rechtzeitige Planung ist entscheidend.

Ehepartner haben 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro und Enkel 200.000 Euro steuerfreien Freibetrag. Diese Freibeträge gelten alle zehn Jahre erneut.

Bei einer Kettenschenkung wird Vermögen zuerst an eine Person mit eigenem Freibetrag übertragen, die es dann weitergibt. So lassen sich mehrere Freibeträge nutzen und Schenkungssteuer vermeiden.

Ja. Der Schenker behält Wohnrecht oder Mieteinnahmen, wodurch der steuerliche Immobilienwert sinkt. Das reduziert die Schenkungssteuer erheblich.

Alle zehn Jahre können die persönlichen Freibeträge erneut genutzt werden. Eltern können Kindern also regelmäßig bis zu 400.000 Euro steuerfrei schenken.

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