Wohnfläche DIN 277

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Wohnfläche DIN 277: Unterschiede, Regeln & Beispiele – so berechnen Sie korrekt

Kurzfassung für Eilige

Die Wohnfläche DIN 277 wird im Alltag häufig gesucht, fachlich korrekt ist aber: Die DIN 277 definiert keine „Wohnfläche“, sondern Grund- und Raumflächen (z. B. Netto-Raumfläche) für Planung und Kosten. Die Wohnflächenberechnung nach DIN 277 führt daher regelmäßig zu größeren Zahlen als die Wohnflächenverordnung (WoFlV), weil u. a. Balkone und viele Nebenräume voll erfasst werden.

Für Miet- und Kaufverträge ist in der Regel die WoFlV maßgeblich – hier werden zum Beispiel Balkone meist nur zu 25 % (max. 50 %) angerechnet und Dachschrägen je nach Höhe reduziert. Wer Rechtssicherheit will, hält im Vertrag die Methode fest: „Wohnfläche nach DIN 277“ (ungewöhnlich im Wohnbereich) oder WoFlV (gängiger Standard). Wenn Sie eine verlässliche Grundlage für Verkauf oder Finanzierung wünschen, ist eine Immobilienbewertung Waldshut-Tiengen die beste Basis.

DIN 277 vs. WoFlV – warum die Begriffe oft durcheinandergeraten

DIN 277

Norm für Brutto-/Nettoflächen zur Planung, Kostenschätzung und technischen Dokumentation. Sie ist keine Wohnflächen-Norm – gleichwohl sprechen viele umgangssprachlich von „DIN 277 Wohnfläche“.

WohnFlV (Wohnflächenverordnung)

Rechtlicher Standard für die Wohnflächenberechnung in Wohnraummietverhältnissen, bei gefördertem Wohnraum und häufig in Kaufverträgen. Sie beantwortet praktische Fragen wie „zählt Balkon zur Wohnfläche?“, „zählt Bad zur Wohnfläche?“ oder „zählt der Flur zur Wohnfläche?“.


Merksatz: Wer Wohnflächenberechnung nach DIN 277 wählt, bekommt meist höhere Quadratmeter, z. B. bei Balkonen, Loggien, Terrassen, Kellern. Wer die WohnFlV nutzt, erhält die im Wohnbereich übliche, rechtssichere Wohnfläche mit Anteilsregeln (Balkon/Terrasse) und Höhenstaffel unter Dachschrägen.

Was die DIN 277 tatsächlich macht – und was nicht

Die DIN 277 strukturiert Flächen (z. B. Netto-Raumfläche, Nutz-, Technik- und Verkehrsflächen) und dient als Planungs- und Kostenbasis. In vielen Exposés von Bauträgern wird jedoch die so ermittelte Fläche als „Wohnfläche“ dargestellt – daher die Suchbegriffe „DIN 277 Wohnfläche“ oder „Wohnfläche nach DIN 277“.

Genau genommen gilt: Grundflächen nach DIN 277 sind nicht gleich Wohnfläche nach WoFlV. Unter DIN 277 werden Balkone und Terrassen häufig voll erfasst; unter WoFlV gelten 25 % (in der Regel) bis 50 % (maximal).

Wohnfläche nach WoFlV – die Regeln, die in der Praxis zählen

Bereich / Fläche

Wohnflächenverordnung (WoFlV)

DIN 277 (oft als „Wohnfläche DIN 277“ bezeichnet)

Balkon / Terrasse

In der Regel 25 %, maximal 50 % bei hoher Qualität

100 % Anrechnung (volle Grundfläche)

Dachterrasse

25 %, maximal 50 %

100 %

Dachschrägen

≥ 2,00 m = 100 %

1,00–2,00 m = 50 %

< 1,00 m = 0 %

100 % (keine Höhenstaffelung)

Wintergarten

Beheizt: 100 %

Unbeheizt: 25–50 %

100 %

Bad, Flur

100 %

100 %

Keller / Abstellraum

In der Regel keine Wohnfläche, außer innerhalb der Wohnung

100 %

Garage / Carport

Nie Wohnfläche

Nie Wohnfläche (separate Nutzfläche)

Rechtliche Relevanz

Maßgeblich für Miete, Kauf, geförderten Wohnraum

Planungs- und Kostenbasis, nicht als Wohnflächen-Norm gedacht

Praxisvergleich: WoFlV vs. „Wohnfläche DIN 277“

Beispiel A – Etagenwohnung mit Balkon & Dachschräge

  • Wohnfläche nach WoFlV:
      • Wohnräume/Flur/Bad: 70 m² (100 %)
      • Balkon 8 m²: 25 % = 2 m²
      • Dachschräge 6 m² bei 1,20–1,90 m → 50 % = 3 m²
      • Summe: 75 m²
  • Wohnfläche nach DIN 277“:
      • Dieselben Flächen voll angesetzt, Balkon voll → 84 m²
  • Differenz: +9 m²

 

Gerade in Regionen mit hohem Preisniveau, etwa bei einer Immobilienbewertung Rheinstetten, entscheiden selbst wenige Quadratmeter Unterschied über den Marktwert.“

Beispiel B – Reihenhaus mit Terrasse

  • Wohnfläche nach WoFlV: 110 m² innen + Terrasse 12 m² (25 % = 3 m²) → 113 m²
  • Wohnfläche nach DIN 277“: Terrasse voll, keine Abzüge → 122 m²
  • Differenz: +9 m²

 

Eine Immobilienbewertung Freiburg zeigt, wie stark sich Terrassen- und Balkonflächen auf den Verkaufspreis auswirken können.

Tipp: Für Markt- und Beleihungsfragen liefert eine regionale Immobilienbewertung Waldshut-Tiengen belastbare Grundlagen.

Vertragspraxis: „DIN 277 Mietvertrag“ – was ist üblich, was sinnvoll?

Im Mietvertrag können Parteien prinzipiell eine Methode vereinbaren – etwa „DIN 277 Mietvertrag“ oder WoFlV. Üblich und gerichtsfest im Wohnbereich ist jedoch die WoFlV. Wird keine Methode vereinbart, orientiert sich die Rechtsprechung häufig an der tatsächlichen Wohnfläche nach WoFlV. Für Neuvermietungen und Betriebskosten ist die klare Benennung der Methode (idealerweise WoFlV) dringend zu empfehlen.


Wer ganz sicher gehen möchte, sollte einen Immobiliensachverständiger Stuttgart hinzuziehen, der Wohnflächen rechtssicher berechnet und bewertet.

Bedeutung der Wohnfläche in der Praxis

Die korrekte Berechnung der Wohnfläche ist weit mehr als eine Formalie – sie hat direkte Auswirkungen auf verschiedene Bereiche.

  • Baukosten und Finanzierung: Bei Bauanträgen, Förderungen oder Kreditverhandlungen wird die Wohnfläche als zentrale Berechnungsgrundlage genutzt.
  • Mietrecht: Für die Ermittlung der zulässigen Miete sowie für Betriebskostenabrechnungen ist die Wohnfläche maßgeblich. Bereits geringe Abweichungen können hier zu Streitigkeiten führen.
  • Kauf und Verkauf: Für Käufer ist die Wohnfläche ein entscheidendes Kriterium, da sie unmittelbar den Quadratmeterpreis beeinflusst. Weicht die angegebene Wohnfläche stark von der tatsächlichen Größe ab, kann dies zu Preisnachlässen oder sogar Rückabwicklungen führen.


Gerade in stark nachgefragten Städten wie Karlsruhe kann schon eine geringe Flächenabweichung mehrere tausend Euro Unterschied beim Immobilienpreis ausmachen. Eine professionelle Immobilienbewertung Karlsruhe sorgt hier für Transparenz und gibt sowohl Käufern als auch Verkäufern eine verlässliche Grundlage für die Preisfindung.

Schritt-für-Schritt: So gehen Sie sauber vor

  • Methode festlegen: WoFlV oder Flächen nach DIN 277.
  • Aufmaß & Pläne: Alle Räume, Balkon/Terrasse, Dachschrägen exakt erfassen.
  • Anrechnung anwenden:
    • WoFlV: Innenräume 100 %, Balkon/Terrasse 25–50 %, Dachschrägen nach Höhe.
    • DIN 277: Flächen voll, keine Höhenstaffel.
  • Dokumentieren: Rechenweg, Skizzen, Fotos.
  • Plausibilisieren: Ergebnis prüfen.
  • Absichern: Bei Unsicherheit Gutachter hinzuziehen.

Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden

  • Methode nicht benannt → führt zu Streit.
  • Balkon/Terrasse voll gezählt → korrekt sind 25–50 %.
  • Dachschrägen ohne Höhenstaffel → Fehler nach WoFlV.
  • Nebenräume verwechselt → Keller außerhalb der Wohnung und Garagen zählen nicht.

Was passiert bei falscher Wohnflächenangabe?

  • Mietrecht: Abweichung > 10 % = Mangel, Mieter kann Miete mindern oder Rückforderung stellen.
  • Kaufrecht: Deutliche Abweichung = Kaufpreisminderung oder Rückabwicklung möglich.
  • Empfehlung: Methode im Vertrag festlegen.

Fazit – welche Methode wann?

Für Wohnraummiete und Kaufverträge ist die WoFlV die richtige Grundlage. Die „Wohnfläche nach DIN 277“ ist im Wohnbereich unüblich und liefert größere Zahlen, kann aber in Planung und Kostenkalkulation sinnvoll sein.

Eine exakte Wohnflächenberechnung ist die Grundlage jeder fundierten Immobilienbewertung Waldshut-Tiengen.

FAQ – Wohnfläche DIN 277

Was ist Wohnfläche nach DIN 277?

Die DIN 277 definiert keine Wohnfläche im rechtlichen Sinne, sondern Grundflächen für Planung und Kosten. Oft wird jedoch von „Wohnfläche nach DIN 277“ gesprochen, wenn alle Räume – auch Nebenflächen wie Keller oder Balkone – vollständig angesetzt werden.

Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) gilt rechtlich im Wohnbereich. Sie rechnet Balkone, Terrassen und Dachschrägen nur anteilig an. DIN 277 berücksichtigt dagegen die gesamte Grundfläche ohne Abzüge – dadurch entstehen höhere Quadratmeterangaben.

Nach WoFlV wird ein Balkon in der Regel zu 25 %, höchstens zu 50 %, angerechnet. Nach DIN 277 wird der Balkon meist vollständig zur Wohnfläche gezählt.

Ein Balkon wird zu 50 % berücksichtigt, wenn er besonders hochwertig ist, zum Beispiel groß, gut belichtet, wettergeschützt oder mit hoher Aufenthaltsqualität ausgestattet.

Nach WoFlV gilt: ab 2,00 m Höhe 100 %, ab 1,00–2,00 m Höhe 50 %, unter 1,00 m Höhe 0 %. Nach DIN 277 gibt es diese Staffelung nicht – die Grundfläche wird voll angesetzt.

Ein beheizter Wintergarten zählt voll zur Wohnfläche. Ein unbeheizter Wintergarten wird nur anteilig (25–50 %) angerechnet. Nach DIN 277 wird er voll berücksichtigt.

Nach WoFlV zählen Kellerräume nicht zur Wohnfläche, außer es handelt sich um einen Abstellraum innerhalb der Wohnung. Nach DIN 277 wird der Keller dagegen meist voll mitgezählt.

Nach WoFlV wird eine Dachterrasse meist nur zu 25 %, bei hoher Qualität bis 50 %, angerechnet. Nach DIN 277 zählt die Dachterrasse hingegen voll zur Wohnfläche.

Liegt die Abweichung bei mehr als 10 % zugunsten des Vermieters, darf der Mieter die Miete mindern oder Nachzahlungen zurückfordern. Auch beim Immobilienkauf können falsche Angaben zu Kaufpreisminderungen oder Rückabwicklungen führen.

Viele Bauträger und Projektentwickler nutzen bei der Flächenangabe die DIN 277 anstelle der Wohnflächenverordnung (WoFlV). Der Grund: Nach DIN 277 werden Flächen wie Balkone, Terrassen, Wintergärten oder Dachschrägen meist vollständig berücksichtigt, während die WoFlV diese nur anteilig oder gar nicht anrechnet. Dadurch entsteht eine größere Quadratmeterzahl, die im Exposé attraktiver wirkt und einen höheren Preis pro Wohnung rechtfertigen kann.

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