Wieviel Mieterhöhung ist erlaubt?

Wieviel Mieterhöhung ist erlaubt? Das sollten Eigentümer und Mieter wissen

Rechtssichere Orientierung zu Grenzen und Voraussetzungen der Mieterhöhung

Mieterhöhungen sorgen immer wieder für Unsicherheit. Vermieter wollen wirtschaftlich handeln, Mieter ihr Budget schützen. Doch wie viel Mieterhöhung ist erlaubt? Welche Mieterhöhung ist zulässig? Und wieviel Mieterhöhung ist zulässig pro Jahr?

Fest steht: Eine Mieterhöhung ist nur unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen erlaubt. Die Erhöhung muss nachvollziehbar, begründet und im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen erfolgen. Die gesetzliche Mieterhöhung ist an klare Grenzen gebunden.

In Deutschland gibt es verschiedene rechtlich geregelte Mieterhöhungsarten:

Art der Mieterhöhung

Rechtliche Grundlage

Voraussetzungen & Besonderheiten

Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete

§ 558 BGB

Alle 15 Monate möglich, max. 20 % in 3 Jahren, Zustimmung erforderlich

Mieterhöhung nach Modernisierung

§ 559 BGB

8 % der Kosten jährlich auf Miete umlegbar

Staffelmiete

§ 557a BGB

Beträge und Zeitpunkte vertraglich fix, keine Zustimmung nötig

Indexmiete

§ 557b BGB

An Verbraucherpreisindex gekoppelt, max. 1x jährlich erhöhbar

Jede dieser Erhöhungen hat eigene Voraussetzungen und Grenzen.

Formelle Voraussetzungen: Wann ist eine Mieterhöhung zulässig?

Eine Mieterhöhung ist nur dann rechtlich wirksam, wenn:

  • sie schriftlich angekündigt wird
  • eine Begründung mit Mietspiegel, Vergleichswohnungen oder Gutachten vorliegt
  • die gesetzlichen Fristen eingehalten werden
  • der Mieter schriftlich zustimmt (bei § 558-Erhöhung)

Erlaubte Mieterhöhung: Wie viel ist gesetzlich zulässig?

Welche Mieterhöhung ist zulässig?

Grundsätzlich dürfen Vermieter die Miete erhöhen – aber nicht unbegrenzt. Die gesetzliche Mieterhöhung ist durch klare Voraussetzungen und Obergrenzen geregelt. Besonders bei der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete gelten verbindliche Regeln:

  • Die Miete muss mindestens 15 Monate unverändert geblieben sein. Diese Sperrfrist gilt unabhängig von einem Mieterwechsel oder Eigentümerwechsel.
  • Die Miete muss seit mindestens 12 Monaten unverändert sein, bevor der Vermieter eine Erhöhung ankündigen darf (Erhöhung trifft dann nach frühestens 15 Monaten ein).
  • Die Kappungsgrenze darf nicht überschritten werden: Maximal 20 % innerhalb von drei Jahren – in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt wie Freiburg oder Karlsruhe liegt die Grenze bei 15 %.

 

Diese Einschränkungen gelten flächendeckend in Deutschland, wobei einzelne Bundesländer und Kommunen bei der Festlegung der angespannten Märkte eigene Verordnungen erlassen. Wenn Sie als Vermieter eine geplante Erhöhung rechtlich absichern möchten, empfiehlt sich eine Immobilienbewertung Karlsruhe zur objektiven Einordnung der Miethöhe.

Wie wird die ortsübliche Vergleichsmiete festgestellt?

Die Vergleichsmiete ist die entscheidende Bezugsgröße für die zulässige Mietpreiserhöhung. Vermieter müssen nachweisen, dass die neue Miete der ortsüblichen Vergleichsmiete entspricht. Dafür gibt es mehrere zulässige Methoden:

  • Qualifizierter Mietspiegel: Offizielle Übersicht, meist von Städten oder Gemeinden erstellt. Er ist statistisch fundiert, berücksichtigt Baujahr, Lage, Ausstattung und wird regelmäßig aktualisiert.
  • Drei Vergleichswohnungen: Ähnliche Wohnungen im gleichen Gebiet, mit vergleichbarer Größe, Ausstattung und Lage.
  • Sachverständigengutachten: Eine professionelle Bewertung durch einen Immobiliensachverständigen, etwa bei besonderen Wohnlagen oder fehlendem Mietspiegel.
  • Auskunft aus einer Mietdatenbank: Zugriff auf eine umfassende Sammlung aktueller Mietdaten, die von Vermieter- oder Mieterverbänden, Städten oder spezialisierten Institutionen geführt wird. Diese Datenbank bietet eine belastbare Grundlage für die Ermittlung der Vergleichsmiete, besonders wenn kein Mietspiegel vorliegt oder zusätzliche Daten benötigt werden.

Unser Team von CCG-Gutachten erstellt Gutachten auf Basis gesetzlicher Standards. Für eine fundierte Einschätzung der Vergleichsmiete lohnt sich beispielsweise eine Immobilienbewertung Waldshut-Tiengen, die regional abgestimmte Werte liefert.

Wie hoch darf die Mieterhöhung sein?

Kappungsgrenze: Obergrenze in Prozent

Die gesetzliche Kappungsgrenze legt fest, wie stark die Miete innerhalb von drei Jahren steigen darf:

  • 20 % in ausgeglichenen Märkten
  • 15 % in angespannten Wohnungsmärkten

 

Beispielrechnung:
Ein Mieter zahlt aktuell 700 € Kaltmiete. In einer Stadt mit 20 %-Kappungsgrenze darf die neue Miete nach drei Jahren maximal 840 € betragen.

Diese zulässige Mieterhöhung pro Jahr entspricht rechnerisch ca. 6,6 %, wenn 20 % auf drei Jahre verteilt werden.

Diese Regel schützt Mieter vor sprunghaften Steigerungen – auch wenn die Vergleichsmiete eigentlich höher wäre.

Vergleichsmiete als absolute Obergrenze

Unabhängig von der prozentualen Begrenzung darf die neue Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten. Auch wenn rechnerisch 20 % möglich wären, darf die Miete nie über dem liegen, was im Mietspiegel oder durch Vergleichsobjekte nachweisbar ist.

Für Vermieter ist es daher wichtig, beide Grenzen zu kennen:

  • Die Kappungsgrenze als zeitliche Begrenzung
  • Die Vergleichsmiete als inhaltliche Höchstgrenze

 

Ein Mietwertgutachten, etwa durch unser Sachverständigenbüro, schafft Klarheit über den zulässigen Spielraum. Bei regionalen Unsicherheiten hilft auch eine Immobilienbewertung Freiburg, um den realistischen Mietwert zu ermitteln.

Mieterhöhung nach Modernisierung

Wenn Vermieter modernisieren, dürfen sie einen Teil der Kosten auf die Miete umlegen.

Zulässige Mieterhöhung:

  • 8 % der Modernisierungskosten pro Jahr
  • Beispiel: 10.000 € Modernisierung → 800 € jährliche Erhöhung

 

Nicht erlaubt: Umlagen für reine Instandhaltung (z. B. neue Tapete) oder Schönheitsreparaturen.


Wichtig: Die Mieterhöhung muss schriftlich angekündigt und nachvollziehbar aufgeschlüsselt werden.

Staffelmiete und Indexmiete: Was gilt hier?

Staffelmiete

  • Die Mietsteigerungen sind bereits im Mietvertrag festgelegt (z. B. 20 € jährlich).
  • Die Zeitpunkte und Beträge müssen klar und transparent genannt sein.
  • Es ist keine zusätzliche Zustimmung des Mieters notwendig.
  • Keine weiteren Mieterhöhungen wegen Vergleichsmiete zulässig.

Staffelmietverträge bieten Planungssicherheit, sind aber rechtlich nur wirksam, wenn sie klar formuliert sind.

Indexmiete

  • Die Miete ist an den Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamtes gekoppelt.
  • Eine Anpassung darf frühestens nach 12 Monaten erfolgen.
  • Grundlage ist die Entwicklung der Inflationsrate.
  • Der Mietvertrag muss eindeutig formuliert sein und die Indexbindung klar ausweisen.

Der Vorteil: Beide Parteien wissen, woran sie sind. Der Nachteil: Bei hoher Inflation kann die Miete deutlich steigen.

Wann ist eine Mieterhöhung sinnvoll?

Eine Mieterhöhung ist besonders dann empfehlenswert, wenn:

  • die Miete seit Jahren unverändert geblieben ist
  • erhebliche Modernisierungen erfolgt sind
  • das Mietniveau im Umfeld deutlich gestiegen ist


Sie sollten jedoch immer prüfen, ob die geplante Mieterhöhung rechtlich zulässig ist. Mit einer Immobilienbewertung Waldshut-Tiengen verschaffen Sie sich Sicherheit – sowohl zur ortsüblichen Vergleichsmiete als auch zur möglichen Mietspanne.

Wie reagieren Mieter auf eine Mieterhöhung?

Mieter müssen nicht sofort zustimmen. Sie haben zwei Monate Zeit, das Schreiben zu prüfen. In dieser Zeit kann z. B. eine Beratung durch den Mieterschutzbund erfolgen oder ein Mietwertgutachten beauftragt werden.

Ein unabhängiger Sachverständiger wie CCG-Gutachten kann helfen, die zulässige Mieterhöhung realistisch einzuschätzen.

CCG-Gutachten – Ihr Partner für Mietrecht und Wertermittlung

Unsere Sachverständigen begleiten Sie bei rechtssicheren Mieterhöhungen, Immobilienbewertungen oder Streitfällen rund um das Mietrecht. Ob Vermieter oder Verwalter: Wir analysieren, bewerten und dokumentieren verständlich und objektiv.

Auch als Immobiliensachverständige in Stuttgart erstellen wir rechtssichere Gutachten – unabhängig und nachvollziehbar.

FAQ – Wieviel Mieterhöhung ist erlaubt?

Wie viel Mieterhöhung ist erlaubt?

Vermieter dürfen die Miete um maximal 20 % innerhalb von 3 Jahren erhöhen. In angespannten Wohnungsmärkten gilt eine Grenze von 15 %.

Nach einer Modernisierung darf die Miete jährlich um bis zu 8 % der Modernisierungskosten erhöht werden – z. B. bei Dämmung, neuer Heizung oder barrierefreiem Umbau.

Eine Mieterhöhung nach Einzug ist erst 15 Monate nach Vertragsbeginn zulässig. Zudem darf sie die gesetzliche Kappungsgrenze nicht überschreiten.

Die gesetzliche Mieterhöhung ist auf 20 % in drei Jahren begrenzt. In vielen Großstädten mit angespanntem Wohnungsmarkt gelten nur 15 %.

Eine Mieterhöhung ist zulässig, wenn:

  • die Miete 12 Monate unverändert war
  • die Erhöhung schriftlich erfolgt
  • sie mit Mietspiegel, Vergleichswohnungen oder Gutachten begründet wird

Über Mietspiegel, Vergleichsobjekte oder ein Gutachten. Für eine fundierte Prüfung empfiehlt sich eine Immobilienbewertung Waldshut-Tiengen.

Eine gesetzliche Grenze pro Jahr gibt es nicht direkt – aber durch die Kappungsgrenze ergibt sich ein rechnerisches Maximum von etwa 6,6 % pro Jahr.

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