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Grundbesitzwert ermitteln

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Steuerlichen Immobilienwert verstehen und richtig einordnen

Wer den Grundbesitzwert ermitteln möchte, steht meist vor einer konkreten Situation: einer Erbschaft, einer Schenkung oder einer steuerlichen Feststellung durch das Finanzamt. Spätestens dann taucht die Frage auf, ob der angesetzte Wert realistisch ist oder zu hoch ausfällt.

Der Grundbesitzwert ist kein frei geschätzter Marktpreis. Er ist eine gesetzlich definierte Rechengröße nach dem Bewertungsgesetz. Trotzdem kann er erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Genau deshalb lohnt es sich, diesen Wert nicht einfach zu akzeptieren, sondern fachlich einzuordnen.

CCG Gutachten unterstützt Eigentümer dabei, den steuerlichen Immobilienwert strukturiert zu prüfen und sachlich zu bewerten. Weitere Informationen zu unserem Leistungsprofil finden Sie unter Immobilienbewertung Waldshut-Tiengen.

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Was ist der Grundbesitzwert?

Der Grundbesitzwert ist der steuerliche Wert einer Immobilie, der vom Finanzamt festgesetzt wird. Er dient als Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer und spielt auch bei bestimmten gesellschaftsrechtlichen Vorgängen eine Rolle.

Wichtig ist die Unterscheidung: Der Grundbesitzwert ist nicht automatisch identisch mit dem Verkehrswert. Während der Verkehrswert den tatsächlich erzielbaren Marktpreis beschreibt, basiert der steuerliche Wert auf gesetzlich normierten Bewertungsverfahren. Diese arbeiten mit typisierten Annahmen und pauschalen Faktoren.

Gerade in wirtschaftlich starken Regionen oder bei besonderer Lage kann der Unterschied erheblich sein. Das betrifft etwa Eigentümer in dynamischen Märkten wie Karlsruhe, wo wir im Rahmen unserer Immobilienbewertung Karlsruhe regelmäßig Marktwerte und steuerliche Werte gegenüberstellen.

Wann muss man den Grundbesitzwert berechnen lassen?

Wann muss man den Grundbesitzwert berechnen lassen?

In der Praxis entsteht die Notwendigkeit meist durch einen Steuerbescheid. Typische Anlässe sind:

Das Finanzamt setzt in diesen Fällen einen Wert fest. Wer den Grundbesitzwert berechnen oder überprüfen lassen möchte, sollte genau nachvollziehen, auf welcher Datengrundlage die Feststellung erfolgt ist.

Wichtig: Gegen einen Bescheid kann innerhalb einer bestimmten Frist Einspruch eingelegt werden. Wer diese Frist verstreichen lässt, akzeptiert den angesetzten Wert rechtlich verbindlich.

Wie wird der Grundbesitzwert berechnet?

Die Berechnung erfolgt nach festen gesetzlichen Vorgaben. Welches Verfahren angewendet wird, hängt von der Art der Immobilie ab.

Bei Eigentumswohnungen oder typischen Einfamilienhäusern kommt häufig das Vergleichswertverfahren zum Einsatz. Bei vermieteten Mehrfamilienhäusern wird in der Regel das Ertragswertverfahren angewendet. Selbstgenutzte oder besondere Immobilien werden oft im Sachwertverfahren bewertet.

Die Berechnung basiert unter anderem auf Bodenrichtwerten, pauschalen Mieten, typisierten Restnutzungsdauern und gesetzlich festgelegten Faktoren. Individuelle Besonderheiten werden dabei nur eingeschränkt berücksichtigt.

Ein Beispiel aus der Praxis:
Wird bei einem älteren Gebäude eine standardisierte Restnutzungsdauer angesetzt, obwohl erheblicher Modernisierungsbedarf besteht, kann der steuerliche Wert deutlich über dem realistischen Marktwert liegen. Solche Konstellationen sehen wir nicht nur im Bodenseeraum, sondern auch bei Bewertungen in Städten wie Stuttgart, wo wir als Immobiliensachverständiger Stuttgart regelmäßig komplexe Bewertungsfälle prüfen.

Unterschied zwischen Grundbesitzwert und Verkehrswert

Viele Eigentümer setzen beide Begriffe gleich. Tatsächlich verfolgen sie unterschiedliche Ziele.

Der Grundbesitzwert ist eine steuerliche Rechengröße. Der Verkehrswert beschreibt den Preis, der am Markt realistisch erzielbar wäre. Während der Verkehrswert individuell hergeleitet wird und objektspezifische Besonderheiten berücksichtigt, arbeitet der steuerliche Wert mit typisierten Annahmen.

Das bedeutet nicht, dass der festgesetzte Wert automatisch falsch ist. Aber er muss nicht zwingend dem realen Markt entsprechen.

Gerade bei stark gefragten Wohnlagen, wie wir sie etwa bei der Immobilienbewertung Rheinstetten erleben, kann der Unterschied zwischen Marktpreis und steuerlicher Festsetzung spürbar sein.

Finden Sie in wenigen Klicks heraus, wie viel Sie mit einem gerichtsfesten Gutachten von CCG-Gutachten jährlich sparen könnten – präzise, anerkannt und rechtssicher dokumentiert.

Typische Fehlerquellen bei der Bewertung

In der Praxis zeigen sich immer wieder Abweichungen, die für Eigentümer nachteilig sein können. Dazu zählen etwa falsch angesetzte Grundstücksflächen, nicht berücksichtigte Modernisierungsrückstände oder unzutreffende Mietansätze.

Auch besondere Rechte wie Wohnrechte oder Nießbrauch können den tatsächlichen Wert beeinflussen. Wenn solche Faktoren im Bewertungsverfahren nicht korrekt berücksichtigt werden, kann der festgesetzte Grundbesitzwert überhöht sein.

Gerade bei älteren Gebäuden oder komplexen Eigentumsverhältnissen lohnt sich daher eine sorgfältige Prüfung.

Was tun bei einem zu hohen Bescheid?

Wenn der angesetzte Wert deutlich von Ihrer realistischen Einschätzung abweicht, sollte zunächst die Berechnungsgrundlage geprüft werden. Häufig zeigt sich bereits hier, ob bestimmte Parameter falsch übernommen oder pauschal angesetzt wurden. Innerhalb der gesetzlichen Einspruchsfrist kann gegen den Bescheid vorgegangen werden. In bestimmten Fällen kann ein qualifiziertes Gutachten dazu beitragen, den angesetzten Grundbesitzwert sachlich zu hinterfragen. Eine strukturierte Analyse schafft Klarheit, bevor unnötig hohe Steuerbeträge verbindlich werden.

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Lohnt sich eine Überprüfung?

Eine Prüfung ist vor allem dann sinnvoll, wenn der angesetzte Wert deutlich über Ihrer eigenen Einschätzung liegt oder wenn besondere objektbezogene Umstände bestehen.

Gerade bei größeren Immobilienvermögen kann selbst eine moderate Abweichung erhebliche steuerliche Auswirkungen haben. Eine sachliche Analyse schafft Klarheit darüber, ob der Bescheid realistisch ist oder ob Korrekturbedarf besteht.

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Wie CCG-Gutachten unterstützt

Wir analysieren die Feststellung des Finanzamtes strukturiert und prüfen die angewandten Bewertungsparameter. Dabei betrachten wir nicht nur die rechnerischen Ansätze, sondern auch die objektspezifischen Besonderheiten.

Unser Ziel ist eine nachvollziehbare Einordnung des steuerlichen Wertes. Wenn Sie den Grundbesitzwert ermitteln oder den angesetzten Betrag fachlich überprüfen lassen möchten, erhalten Sie bei uns eine transparente und fundierte Einschätzung.

Wert braucht Wahrheit – und einen, der dafür kämpft. Als Ihr Gutachter liefern wir Antworten, Orientierung und die Fakten, auf die Sie sich verlassen können.

Cristobal Cuadra Garcia
Geschäftsführer
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Fazit

Den Grundbesitzwert berechnen zu lassen bedeutet nicht automatisch, dass der angesetzte Wert unveränderlich ist. Er basiert auf gesetzlichen Vorgaben, aber auch auf Annahmen, die überprüfbar sind.

Wer frühzeitig Klarheit schafft, vermeidet spätere finanzielle Überraschungen. Gerade bei 

Erbschaften oder größeren Vermögenswerten lohnt sich eine fachliche Einordnung.

Wenn Sie wissen möchten, ob der festgesetzte Wert Ihrer Immobilie realistisch ist, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

FAQ – Grundbesitzwert ermitteln

Was bedeutet Grundbesitzwert bei Erbschaft?

Der Grundbesitzwert ist der vom Finanzamt festgesetzte steuerliche Wert einer Immobilie. Er dient als Grundlage für die Berechnung der Erbschaftsteuer. Wer den Grundbesitzwert ermitteln oder prüfen lassen möchte, sollte wissen, dass dieser Wert nicht automatisch dem tatsächlichen Marktpreis entspricht.

Der Grundbesitzwert wird nach dem Bewertungsgesetz berechnet, meist über Vergleichswert, Ertragswert oder Sachwertverfahren. Wenn Sie den Grundbesitzwert berechnen möchten, sollten Bodenrichtwerte, Baujahr, Restnutzungsdauer und gesetzliche Faktoren berücksichtigt werden. Individuelle Besonderheiten fließen oft nur eingeschränkt ein.

Nein. Der Verkehrswert spiegelt den realistisch erzielbaren Marktpreis wider, während der Grundbesitzwert eine steuerliche Rechengröße ist. In Regionen mit hoher Nachfrage kann der Unterschied deutlich sein. Wer unsicher ist, kann den steuerlichen Wert professionell prüfen lassen, um mögliche Abweichungen frühzeitig zu erkennen.

Ja. Wenn der festgesetzte Wert deutlich über dem tatsächlichen Immobilienwert liegt, kann ein qualifiziertes Gutachten helfen. In solchen Fällen ist es sinnvoll, den Grundbesitzwert ermitteln und fachlich überprüfen zu lassen, um steuerliche Nachteile zu vermeiden. Wir unterstützen Eigentümer dabei mit einer strukturierten Analyse.

Besonders bei Erbschaften, Schenkungen oder größeren Vermögenswerten lohnt sich eine Überprüfung. Schon kleine Bewertungsabweichungen können spürbare steuerliche Auswirkungen haben. Eine fundierte Einordnung schafft Sicherheit und verhindert unnötige Steuerbelastung.

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