Leistungsbeschreibung
Mehr Abschreibung durch die richtige Aufteilung
Eine Kaufpreisaufteilung ermittelt den steuerlich anerkannten Anteil von Grund und Boden sowie Gebäude am Gesamtkaufpreis einer Immobilie. Sie bildet die Grundlage für die korrekte Abschreibung nach § 7 EStG und damit für eine dauerhaft optimierte Steuerlast als Kapitalanleger.
Das Problem: Das Finanzamt greift bei seiner Berechnung auf die BMF-Excel-Tabelle zurück. Diese liefert Pauschalwerte auf Basis von Durchschnittsdaten und berücksichtigt die individuellen Besonderheiten einer Immobilie nicht. Da jede Immobilie ihre eigene Geschichte, ihren eigenen Zustand und ihre eigenen Eigenschaften mitbringt, passt dieser Einheitsansatz in der Praxis häufig nicht. Eine individuelle Lösung sieht das System des Finanzamts nicht vor.
Darauf kommt es bei der Kaufpreisaufteilung an:
Höhere Abschreibung
Nur der Gebäudeanteil ist steuerlich abschreibbar. Je realistischer dieser angesetzt wird, desto höher fällt Ihre jährliche AfA aus.
Mehr als BMF-Pauschalwerte
Die BMF-Tabelle rechnet mit Durchschnitten. Ein zu niedrig angesetzter Gebäudewert kostet Sie Jahr für Jahr bares Geld. Wir ermitteln die tatsächlichen Wertverhältnisse Ihrer Immobilie.
Belastbar gegenüber dem Finanzamt
Eine sachverständige Aufteilung liefert eine nachvollziehbare Grundlage, die einer Prüfung durch das Finanzamt standhält.
Individuell statt pauschal
Zustand, Lage und Substanz Ihrer Immobilie fließen vollständig ein. So entsteht eine Aufteilung, die zu Ihrem Objekt passt und nicht zu einem Durchschnittswert.
Bares Geld über Jahre
Eine korrekte Aufteilung wirkt sich über die gesamte Abschreibungsdauer aus. Was Sie hier richtig ansetzen, zahlt sich jährlich aus.
Immobilienarten
Diese Immobilien bewerten wir
Auch bei der Kaufpreisaufteilung zählt der Blick auf die konkrete Immobilie. Ein Beispiel aus unserer Praxis:
Ihre Immobilie ist nicht dabei? Wir erstellen die Kaufpreisaufteilung für nahezu jede Objektart. Lassen Sie uns unverbindlich über Ihren Fall sprechen.
Vorteile
Warum CCG-Gutachten?
Persönliche Vor-Ort-Besichtigung
Bei uns kommt der Gutachter persönlich zu Ihnen, kein Assistent, kein Objektbesichtiger. Der Gutachter selbst beurteilt Zustand, Lage und Substanz vor Ort. Nur so entsteht eine Kaufpreisaufteilung, die beim Finanzamt wirklich Bestand hat.
Ratgeber
Häufige Fragen zum Verkehrswertgutachten
Was ist eine Kaufpreisaufteilung?
Eine Kaufpreisaufteilung legt fest, welcher Anteil des Kaufpreises auf den Grund und Boden und welcher auf das Gebäude entfällt. Das ist steuerlich entscheidend, denn nur der Gebäudeanteil lässt sich abschreiben. Eine sachverständig ermittelte Aufteilung schafft die Grundlage für eine korrekte und möglichst hohe AfA.
Warum reicht die BMF-Tabelle des Finanzamts nicht aus?
Die BMF-Arbeitshilfe rechnet mit pauschalen Durchschnittswerten und berücksichtigt die individuellen Eigenschaften einer Immobilie nicht. In der Praxis führt das oft zu einem zu niedrig angesetzten Gebäudeanteil und damit zu einer geringeren Abschreibung. Ein Gutachten ermittelt stattdessen die tatsächlichen Wertverhältnisse Ihres konkreten Objekts.
Wie viel Steuern kann ich durch eine korrekte Aufteilung sparen?
Das hängt vom Kaufpreis, dem Gebäudeanteil und Ihrem persönlichen Steuersatz ab. Da sich die Aufteilung über die gesamte Abschreibungsdauer auswirkt, summiert sich der Effekt eines höheren Gebäudeanteils über die Jahre erheblich. Den möglichen Vorteil schätzen wir in einem unverbindlichen Erstgespräch für Ihren Fall ein.
Wird die gutachterliche Kaufpreisaufteilung vom Finanzamt anerkannt?
Ja. Eine sachverständige Kaufpreisaufteilung gilt als belastbarer Nachweis und kann die pauschale BMF-Berechnung widerlegen. Unsere Gutachten werden nach den Vorgaben des § 7 EStG durch einen nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen erstellt und halten einer Prüfung durch das Finanzamt stand.
Ist für die Kaufpreisaufteilung eine Besichtigung vor Ort nötig?
Ja, und zwar durch den Gutachter persönlich. Nur wer Zustand, Lage und Substanz der Immobilie mit eigenen Augen beurteilt hat, kann eine belastbare Aufteilung erstellen. Reine Schreibtischgutachten ohne Vor-Ort-Termin werden vom Finanzamt in der Praxis häufig nicht anerkannt.


