Moderner Hauseingang mit Natursteinfassade und vertikaler Holzverschalung

Leistungen

Moderner Hauseingang mit Natursteinfassade und vertikaler Holzverschalung

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Moderner Hauseingang mit Natursteinfassade und vertikaler Holzverschalung

Leistungen

Gutachtenarten

Gutachtenarten für Ihre Immobilie

Visitenkarten und Stempel von CCG-Gutachten auf Marmorablage, daneben ein Marmor-SchachspielLageplan und Detailfotos einer Immobilie auf dem Schreibtisch eines GutachtersModernes Kunstwerk mit Hausmotiv über einem schwarzen Samtsofa im BesprechungsraumHandgezeichneter Grundriss eines Hauses mit Füllfederhalter auf dem Schreibtisch eines GutachtersSüdeuropäische Altbaufassade mit schmiedeeisernen Balkonen und Fensterläden, von unten fotografiert

Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB ermittelt den objektiven Marktwert Ihrer Immobilie – rechtssicher, fundiert und anerkannt. Lage, Zustand, Nutzung und rechtliche Faktoren fließen systematisch ein. Diese Form der Immobilienbewertung wird in häufig bei Verkauf, Erbschaft, Scheidung oder gerichtlichen Verfahren benötigt. Unsere Gutachten bieten eine transparente, unabhängige Entscheidungsgrundlage – nachvollziehbar und professionell aufbereitet.

Ein Restnutzungsdauergutachten bestimmt die realistisch verbleibende Nutzungsdauer eines Gebäudes – etwa zur Verkürzung der Abschreibungsdauer (§ 7 Abs. 4 EStG) und Senkung der Steuerlast. Viele Eigentümer nutzen diese Möglichkeit zur steuerlichen Optimierung. Unsere Gutachten sind anerkannt, nachvollziehbar und bilden gemeinsam mit dem AfA-Rechner eine fundierte Grundlage für Entscheidungen.

Eine Kaufpreisaufteilung ermittelt den steuerlich anerkannten Anteil von Grund und Boden sowie Gebäude am Gesamtkaufpreis – Grundlage für die korrekte Abschreibung (AfA) nach § 7 EStG. Kapitalanleger nutzen diese Möglichkeit gezielt zur Senkung der Steuerlast. Eine sachverständige Aufteilung geht über die pauschale Berechnung des Finanzamts hinaus. Unsere Gutachten sind finanzamtskonform, nachvollziehbar und anerkannt.

Ein Beleihungswertgutachten ermittelt den langfristig nachhaltigen Wert einer Immobilie nach § 16 Abs. 2 PfandBG und BelWertV, also den Wert, den Banken ihrer Finanzierung dauerhaft zugrunde legen. Spekulative Preisspitzen bleiben außen vor, Sicherheitsabschläge fließen ein. Wer seinen Beleihungswert kennt, verhandelt Konditionen auf Augenhöhe. Unsere Gutachten sind bankfähig, methodisch sauber hergeleitet und vollständig dokumentiert.

Eine internationale Immobilienbewertung ermittelt Werte über Ländergrenzen hinweg, nach deutscher ImmoWertV ebenso wie nach international anerkannten Verfahren wie DCF, Investment- und Comparison-Methode. Gefragt ist sie bei Auslandsimmobilien im Erbfall, in grenzüberschreitenden Fällen und bei internationalen Käufern. Verantwortet von einem International Appraiser (DIA). Unsere Gutachten verbinden internationale Methodik mit der Anerkennung deutscher Behörden.

Weitere Gutachten

Für Anlässe mit klar begrenztem Zweck

Grundsteuergutachten

Seit der Grundsteuerreform 2025 gilt in Baden-Württemberg das modifizierte Bodenwertmodell (LGrStG). Das Finanzamt berechnet den Wert pauschal aus Bodenrichtwert und Grundstücksfläche – Gartenland, Grünflächen oder abweichende Nutzungen bleiben unberücksichtigt. Für viele Eigentümer entsteht so eine Steuerlast, die wenig mit dem realen Wert zu tun hat.

Das LGrStG sieht jedoch eine Öffnungsklausel vor: Weicht der tatsächliche Bodenwert um mehr als 30 % ab, weisen wir den niedrigeren Wert per Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG nach und erwirken eine Korrektur.

Kurzgutachten

Ein Kurzgutachten liefert eine fundierte Einschätzung des Immobilienwerts, wenn keine vollständige Verkehrswertermittlung nötig ist – kompakter, schneller und kostengünstiger als ein Vollgutachten.

Besonders geeignet ist es für Immobilien mit guter Datenlage, die häufig am Markt gehandelt werden. Ob zur eigenen Orientierung, als Verhandlungsgrundlage oder zur schnellen Entscheidung: Sie erhalten eine sachverständige Einschätzung, die trägt.

Mietwertgutachten

Ein Mietwertgutachten ermittelt die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 BGB auf sachverständiger Grundlage – orientiert an Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage vergleichbaren Wohnraums. Nach § 558a BGB ist es ein anerkanntes Begründungsmittel für Mieterhöhungen und steht rechtlich auf einer Ebene mit dem qualifizierten Mietspiegel.

Benötigt wird es bei Mieterhöhungen, Neuvermietungen, steuerlichen Fragen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen. Gerade wo kein qualifizierter Mietspiegel existiert, ist es das verlässlichste Instrument.

Gutachterliche Stellungnahme

Eine gutachterliche Stellungnahme liefert eine fachlich fundierte Einschätzung zu einer konkreten Fragestellung – ohne den vollen Umfang eines Verkehrswertgutachtens, aber mit derselben sachverständigen Sorgfalt.

Geeignet ist sie überall dort, wo eine belastbare Expertenaussage genügt: zur Plausibilisierung eines Kaufpreises, zur Einschätzung von Mängeln, Belastungen oder baurechtlichen Fragen sowie als Grundlage für Verhandlungen. So erhalten Sie eine klare, verwertbare Aussage ohne Umwege.

Einsatzbereiche

Häufige Fälle für Immobilienbewertung

Scheidung

Wenn Beziehungen enden, braucht es Klarheit statt Streit. Wir sorgen für einen belastbaren Immobilienwert – für gerechte Einigungen und rechtlich tragfähige Lösungen.

Scheidung

Wenn Beziehungen enden, braucht es Klarheit statt Streit. Wir sorgen für einen belastbaren Immobilienwert – für gerechte Einigungen und rechtlich tragfähige Lösungen.

Erbfall

Erbengemeinschaften brauchen neutrale Zahlen. Unsere Gutachten verhindern, dass familiäre Bindungen an Wertdiskussionen zerbrechen. Wir schaffen Sachlichkeit.

Verkauf oder Kauf

Ein Marktpreis ist kein Gefühl. Wir prüfen, ob Angebot und Realität zusammenpassen – bevor Sie zu viel zahlen oder unter Wert verkaufen.

Steuerliche Zwecke

Restnutzungsdauer, AfA, Betriebsvermögen, Schenkung: Wo das Finanzamt mit am Tisch sitzt, zählt nur das, was normgerecht und prüfbar ist. Genau dafür sind wir da.

Kundenstimmen

Echte Erfahrungen. Echte Ergebnisse.

Kundenstimmen

Echte Erfahrungen. Echte Ergebnisse.

  • Top Mann! Guter, kompetenter und zuverlässiger Gutachter! Sogar an Feiertagen erreichbar gewesen!

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    Özgür Cevahir

  • Sehr kompetenter Gutachter, die Abwicklung ging schnell und unkompliziert. Preis-Leistung ist für die gebotene Qualität sehr gut.

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    Svetlana Schreyer

  • Cristobal Cuadra Garcia ist ein ausgezeichneter Gutachter. Er hat unsere Immobilie nach Beauftragung innerhalb kürzester Zeit vor Ort besichtigt und uns das Gutachten rasant schnell zugeschickt. Immer wieder gerne. Viel angenehmer als diese großen Gutachterbüros, die nur auf Quantität gehen anstatt Qualität.

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    David Kramer

  • Hauptzweck war die Steuerersparnis und das Gutachten hat dafür sehr gut gepasst. Alles nachvollziehbar und professionell umgesetzt.

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    Elena Krolikowski

  • Schnelle und ordentliche Abwicklung zu sehr angemessenen Kosten!

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    Marc Gleichauf

  • Herr Cuadra Garcia war bei mir im Einsatz und ich bin äußerst zufrieden. Er war freundlich, pünktlich und hat die Begutachtung sehr professionell durchgeführt. Sein Fachwissen und seine ruhige Art haben einen sehr vertrauenswürdigen Eindruck hinterlassen. Uneingeschränkt empfehlenswert – vielen Dank für die tolle Arbeit!

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    Michael Gorbunow

"Neben der Erstellung des Gutachtens übernehmen wir bei Rückfragen auch die direkte Abstimmung mit zuständigen Behörden, Ämtern und Gerichten." 

Cristobal Cuadra Garcia, Geschäftsführer

"Neben der Erstellung des Gutachtens übernehmen wir bei Rückfragen auch die direkte Abstimmung mit zuständigen Behörden, Ämtern und Gerichten." 

Cristobal Cuadra Garcia, Geschäftsführer

"Neben der Erstellung des Gutachtens übernehmen wir bei Rückfragen auch die direkte Abstimmung mit zuständigen Behörden, Ämtern und Gerichten." 

Cristobal Cuadra Garcia, Geschäftsführer