Leistungsbeschreibung
Ermittlung der Restnutzungsdauer
Ein Restnutzungsdauer-Gutachten ermittelt die realistisch verbleibende Nutzungsdauer eines Gebäudes und schafft damit die Grundlage für eine verkürzte Abschreibung nach § 7 Abs. 4 EStG. Wer das gutachterlich nachweist, kann die jährliche AfA erheblich steigern und die Steuerlast dauerhaft senken.
Entscheidend ist die persönliche Vor-Ort-Besichtigung. Bei uns kommt der Gutachter selbst. Kein Objektbesichtiger, kein Assistent. Nur so entsteht ein Gutachten, das beim Finanzamt Bestand hat.
Verkürzung der Abschreibungsdauer
Statt der pauschalen Abschreibung über 50 Jahre weisen wir die tatsächlich verbleibende Nutzungsdauer nach. Das verkürzt den Abschreibungszeitraum spürbar.
Reduzierung der Steuerlast
Eine höhere jährliche AfA senkt Ihr zu versteuerndes Einkommen. So holen Sie mehr aus Ihrer Immobilie heraus, Jahr für Jahr.
Anerkennung beim Finanzamt
Gutachten ohne Vor-Ort-Begehung werden vom Finanzamt in der Praxis konsequent abgelehnt. Unsere Gutachten erfüllen das Höchstpersönlichkeitsprinzip und halten der Prüfung stand.
Sanierungsentscheidungen
Die ermittelte Restnutzungsdauer zeigt, ob sich eine Sanierung lohnt oder ein Neubau die wirtschaftlichere Wahl ist.
Grundlage für Folgegutachten
Die Restnutzungsdauer ist auch Basis für Verkehrswert- und Beleihungswertgutachten – ein einmal sauber ermittelter Wert wirkt mehrfach.
Immobilienarten
Welche Immobilienarten wir bewerten
Vom Einfamilienhaus bis zur Gewerbeimmobilie: Wir ermitteln die Restnutzungsdauer für Objekte jeder Art und kennen die baulichen Besonderheiten jeder Gebäudeklasse aus der Praxis. Ein Blick auf einige unserer bewerteten Objekte:
Ihre Immobilie ist nicht dabei? Wir ermitteln die Restnutzungsdauer für nahezu jede Objektart. Lassen Sie uns unverbindlich über Ihren Fall sprechen.
Vorteile
Warum CCG-Gutachten?
Persönliche Vor-Ort-Besichtigung
Bei uns kommt der Gutachter persönlich zu Ihnen, kein Objektbesichtiger, kein Assistent. Gutachten ohne Vor-Ort-Termin lehnt das Finanzamt in der Praxis konsequent ab. Das Höchstpersönlichkeitsprinzip ist für uns deshalb keine Option, sondern Grundvoraussetzung für ein Gutachten, das wirklich Bestand hat.
Ratgeber
Häufige Fragen zum Restnutzungsdauergutachten
Was ist ein Restnutzungsdauergutachten?
Ein Restnutzungsdauergutachten ermittelt die tatsächlich verbleibende wirtschaftliche Nutzungsdauer eines Gebäudes. Liegt diese unter der gesetzlich unterstellten Dauer, können Sie Ihre Immobilie schneller abschreiben. Das Gutachten ist die fachliche Grundlage, um diese verkürzte Abschreibung gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen.
Wie viel Steuern kann ich damit sparen?
Das hängt von Kaufpreis, Baujahr, Modernisierungsgrad und Ihrem persönlichen Steuersatz ab. Eine kürzere Restnutzungsdauer erhöht die jährliche Abschreibung (AfA) und senkt so Ihr zu versteuerndes Einkommen. Mit unserem AfA-Rechner können Sie Ihren möglichen Steuervorteil vorab unverbindlich abschätzen.
Wird das Gutachten vom Finanzamt anerkannt?
Ja, sofern es fachlich korrekt erstellt wurde und auf einer persönlichen Vor-Ort-Besichtigung beruht. Unsere Gutachten werden nach den Vorgaben des § 7 Abs. 4 EStG durch einen nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen erstellt und sind damit steuerlich verwertbar.
Warum ist eine Besichtigung vor Ort notwendig?
Reine Schreibtischgutachten ohne Vor-Ort-Termin werden vom Finanzamt in der Praxis konsequent abgelehnt. Nur wer das Gebäude mit eigenen Augen gesehen hat, kann den baulichen Zustand belastbar beurteilen. Deshalb kommt bei uns immer der Gutachter persönlich, kein Assistent und kein externer Besichtiger.
Für welche Immobilien lohnt sich ein Restnutzungsdauergutachten?
Besonders sinnvoll ist es bei vermieteten Bestandsimmobilien mit höherem Baujahr, da hier die tatsächliche Restnutzungsdauer oft deutlich unter dem pauschalen Ansatz liegt. Ob sich ein Gutachten in Ihrem Fall wirtschaftlich rechnet, lässt sich mit dem AfA-Rechner schnell einschätzen oder in einem kurzen Erstgespräch klären.



