Mehrfamilienhaus Lörrach

Referenzobjekt

Gutachtenart

Gutachtenart

Gutachtenart

Verkehrswertgutachten

Standort

Standort

Standort

Lörrach

Besichtigung

Besichtigung

Besichtigung

Beschreibung

Verkehrswertermittlung bei einem Mehrfamilienhaus

Ausgangslage: Erbschaft an ein Enkelkind – geringerer Freibetrag, höhere Steuerlast

Das Mehrfamilienhaus in Lörrach-Haagen wurde im Rahmen einer Nachlassregelung an ein Enkelkind vererbt. Das ist steuerlich ein entscheidender Unterschied: Während Kinder bei der Erbschaftsteuer einen persönlichen Freibetrag von 400.000 € genießen (§ 16 ErbStG), beträgt der Freibetrag für Enkelkinder lediglich 200.000 € – also nur die Hälfte. Beide Gruppen fallen zwar in Steuerklasse I mit einem Eingangssteuersatz von 7 %, doch durch den niedrigeren Freibetrag wird bei Enkeln ein deutlich größerer Teil des Erbes steuerpflichtig.

Das Problem: Grundbesitzwert nach BewG – pauschal, ohne Vor-Ort-Besichtigung

Das Finanzamt bewertet Immobilien für Zwecke der Erbschaftsteuer nicht nach dem tatsächlichen Marktwert, sondern ermittelt den Grundbesitzwert gemäß §§ 157 ff. BewG. Dieses Verfahren arbeitet mit pauschalen Liegenschaftszinssätzen, die für das jeweilige Objekt schlicht nicht passen müssen – und vor allem: Das Finanzamt führt keine Vor-Ort-Besichtigung durch.

Das hat konkrete Folgen: Bauschäden, Instandhaltungsrückstände oder sonstige wertmindernde Besonderheiten bleiben vollständig unberücksichtigt – das Finanzamt sieht sie schlicht nicht. Im vorliegenden Fall waren am Objekt Bauschäden vorhanden, die den tatsächlichen Marktwert spürbar beeinflussten. Im Finanzamtsbescheid tauchten sie nicht auf. Das Ergebnis: ein zu hoher Immobilienwert, eine zu hohe Bemessungsgrundlage – und damit eine unnötig hohe Erbschaftsteuerlast.

Mehrfamilienhaus Lörrach
Mehrfamilienhaus Lörrach

Was wir erreicht haben

Durch ein vollständiges Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB – mit persönlicher Objektbesichtigung, Schadensaufnahme und objektspezifischer Marktanalyse – konnten wir den tatsächlichen Marktwert sachverständig nachweisen. Dabei wurden die festgestellten Bauschäden, die kurze Restnutzungsdauer von nur 15 Jahren sowie ein am Markt realistischer Liegenschaftszinssatz berücksichtigt.

Das Ergebnis: Der gutachterlich ermittelte Verkehrswert lag deutlich unter dem Ansatz des Finanzamts. Die Mandantin konnte damit die Erbschaftsteuer auf Basis des niedrigeren, realistischen Immobilienwerts ansetzen – und erzielte eine Steuerersparnis von knapp 12.000 €. Nach Abzug der Gutachtenkosten verbleibt ein klarer, messbarer Nettovorteil.

Das Objekt

Immobilienart

Mehrfamilienhaus

Wohnfläche

338 m²

Nutzfläche

160 m²

Gesamtfläche

498 m²

Grundstücksgröße

687 m² (inkl. ¼-Miteigentumsanteil Flurstück 200/3)

Wohneinheiten

6

Stellplätze

4 Außenstellplätze

Baujahr

1956 (fiktiv 1960 nach Modernisierung)

Restnutzungsdauer

15 Jahre

Energieeffizienz

Klasse D (112,5 kWh/m²·a)

Verkehrswert

666.000 €

Verkehrswert/m² Wfl.

1.969 €/m²

Das Grundstück ist mit mehreren Wege-, Abwasser- und Leitungsrechten zugunsten angrenzender Flurstücke belastet (Abt. II des Grundbuchs). Diese wurden im Rahmen der Bewertung berücksichtigt.

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