Leistungsbeschreibung
Ermittlung der Restnutzungsdauer
Ein Restnutzungsdauer-Gutachten ermittelt die tatsächlich verbleibende wirtschaftliche Nutzungsdauer einer Immobilie und schafft damit die Grundlage für eine verkürzte Abschreibung nach § 7 Abs. 4 EStG. Wer die Restnutzungsdauer einer Immobilie gutachterlich nachweist, kann die jährliche AfA erheblich steigern und die Steuerlast dauerhaft senken – auf Basis eines belastbaren, individuell erstellten Gutachtens.
Entscheidend ist die persönliche Vor-Ort-Besichtigung. Bei CCG-Gutachten kommt der Gutachter selbst – auch bei einer und Umgebung. Kein Objektbesichtiger, kein Assistent. Das Höchstpersönlichkeitsprinzip ist keine Option, sondern Grundvoraussetzung für ein Gutachten, das beim Finanzamt Bestand hat.
Verkürzung der Abschreibungsdauer
Statt der pauschalen Abschreibung über 50 Jahre weisen wir die tatsächlich verbleibende Nutzungsdauer nach. Das Restnutzungsdauergutachten für Immobilien verkürzt den Abschreibungszeitraum spürbar – und erhöht die jährliche AfA entsprechend.
Reduzierung der Steuerlast
Eine höhere jährliche AfA senkt Ihr zu versteuerndes Einkommen. Gerade bei älteren Bestandsimmobilien oder nach umfangreichen Modernisierungen lässt sich mit einem Restnutzungsdauergutachten deutlich mehr aus der Immobilie herausholen – Jahr für Jahr.
Anerkennung beim Finanzamt
Gutachten ohne Vor-Ort-Begehung werden vom Finanzamt in der Praxis konsequent abgelehnt. Ein Restnutzungsdauergutachten von CCG-Gutachten erfüllt das Höchstpersönlichkeitsprinzip und hält der Prüfung stand – bestätigt durch das BFH-Urteil vom 28.07.2021 (Az. IX R 25/19).
Sanierungsentscheidungen
Die ermittelte Restnutzungsdauer zeigt, ob sich eine Sanierung wirtschaftlich lohnt oder ein Neubau die sinnvollere Wahl wäre. Ein Restnutzungsdauergutachten liefert die belastbare Entscheidungsgrundlage.
Grundlage für Folgegutachten
Die Restnutzungsdauer ist auch Basis für Verkehrswert- und Beleihungswertgutachten. Ein einmal sauber ermittelter Wert wirkt mehrfach – und spart langfristig Aufwand.
Immobilienarten
Welche Immobilien wir bewerten
Vom Einfamilienhaus bis zur Spezialimmobilie: Wir erstellen Restnutzungsdauer-Gutachten für Immobilien aller Art und kennen die baulichen Besonderheiten jeder Gebäudeklasse aus der Praxis.
Ein- und Zweifamilienhäuser
Doppel- und Reihenhäuser
Eigentumswohnungen
Mehrfamilienhäuser
Wohn- und Geschäftshäuser
Gewerbeimmobilien
Spezialimmobilien
Ihre Immobilie ist nicht dabei? Wir ermitteln die Restnutzungsdauer für nahezu jede Objektart. Lassen Sie uns unverbindlich über Ihren Fall sprechen.
Einordnung
Welches Gutachten bringen Sie?
Viele Eigentümer sind unsicher, welche Gutachtenart für ihren Zweck die richtige ist. Die folgende Übersicht hilft bei der Einordnung:
Gutachtenart | Zweck | Typische Anlässe |
|---|---|---|
Restnutzungsdauer-Gutachten | Wirtschaftliche Nutzbarkeit des Gebäudes | Steuerliche AfA, Bilanzierung, Finanzamt |
Verkehrswertgutachten | Marktwert der Immobilie zum Stichtag | Kauf/Verkauf, Erbschaft, Scheidung, Gericht |
Kurzgutachten / Schnellbewertung | Erste Orientierung über Marktwert | Vor dem Kauf, interne Planung |
Energetisches Gutachten | Energieeffizienz und Sanierungsbedarf | Fördermittel, Modernisierungsplanung |
Wenn Sie unsicher sind, welches Gutachten Sie benötigen, sprechen wir das im unverbindlichen Erstgespräch direkt an.
Steuerlich verwertbar und anerkannt
Erstellt nach den Vorgaben des § 7 Abs. 4 EStG durch einen nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen, geprüft durch die DAkkS-akkreditierte Zertifizierungsstelle DIAZert in Freiburg. Cristobal Cuadra Garcia wird regelmäßig von den Amtsgerichten Waldshut-Tiengen, Lörrach, Villingen-Schwenningen, Emmendingen und Konstanz als unabhängiger Sachverständiger bestellt. So hält Ihr Gutachten der Prüfung durch das Finanzamt stand.
Ratgeber
Häufige Fragen zum Restnutzungsdauer-Gutachten für Immobilien
Was ist ein Restnutzungsdauer-Gutachten?
Ein Restnutzungsdauer-Gutachten ist ein Sachverständigengutachten, das die tatsächlich verbleibende wirtschaftliche Nutzungsdauer eines Gebäudes ermittelt. Es dient als Nachweis gegenüber dem Finanzamt, um eine verkürzte Abschreibung nach § 7 Abs. 4 EStG geltend zu machen und die jährliche AfA gegenüber dem pauschalen Ansatz von 50 Jahren zu erhöhen.
Wann lohnt sich ein Restnutzungsdauer-Gutachten für eine Immobilie?
Ein Restnutzungsdauer-Gutachten lohnt sich, wenn die tatsächliche Nutzungsdauer einer Immobilie unter der gesetzlichen Pauschale von 50 Jahren liegt. Das ist besonders häufig bei älteren Bestandsimmobilien, Gebäuden nach umfangreicher Sanierung und Gewerbeimmobilien mit hoher Beanspruchung der Fall. Je höher der Gebäudewert, desto größer der steuerliche Hebel.
Was kostet ein Restnutzungsdauer-Gutachten?
Ein Restnutzungsdauer-Gutachten kostet je nach Objekt und Bewertungsaufwand ab ca. 1.290 Euro zzgl. MwSt. Die genauen Kosten hängen von Objektart, Größe und verfügbaren Unterlagen ab. Da die jährliche Steuerersparnis die Gutachtenkosten in vielen Fällen bereits im ersten Jahr übersteigt, ist das Gutachten für die meisten Investoren wirtschaftlich.
Erkennt das Finanzamt ein Restnutzungsdauer-Gutachten an?
Ja, das Finanzamt erkennt ein Restnutzungsdauer-Gutachten an, wenn es auf einer persönlichen Objektbesichtigung und einer nachvollziehbaren fachlichen Herleitung basiert. Der Bundesfinanzhof hat das mit Urteil vom 28.07.2021 (Az. IX R 25/19) bestätigt. Gutachten ohne Vor-Ort-Begehung werden in der Praxis abgelehnt.
Wie viel AfA kann ich mit einem Restnutzungsdauer-Gutachten zusätzlich abschreiben?
Die Mehrabschreibung hängt vom Gebäudewert und der gutachterlich ermittelten Restnutzungsdauer ab. Bei einem Gebäudewert von 400.000 Euro und einer Halbierung der Nutzungsdauer von 50 auf 25 Jahre steigt die jährliche AfA von 8.000 auf 16.000 Euro. Das entspricht bei einem Steuersatz von 42 Prozent einer Ersparnis von rund 3.360 Euro pro Jahr.
Kann ein Restnutzungsdauer-Gutachten rückwirkend beauftragt werden?
Ein Restnutzungsdauer-Gutachten kann eingeschränkt rückwirkend beauftragt werden, sofern die betreffenden Veranlagungsjahre steuerlich noch offen sind. Grundsätzlich gilt: Je zeitnäher das Gutachten zum Immobilienerwerb erstellt wird, desto größer ist das nutzbare Abschreibungspotenzial. Die individuelle Ausgangslage sollte vorab geprüft werden.
Was unterscheidet ein Restnutzungsdauer-Gutachten vom Verkehrswertgutachten?
Ein Restnutzungsdauer-Gutachten ermittelt die wirtschaftliche Nutzungsdauer eines Gebäudes für steuerliche Zwecke. Ein Verkehrswertgutachten hingegen ermittelt den Marktwert der Immobilie zum Bewertungsstichtag. Beide Gutachtenarten haben unterschiedliche Zwecke und können sich gegenseitig ergänzen, ersetzen sich aber nicht.
Kontakt
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Wir sind auch überregional für Sie tätig – als Immobiliensachverständiger in Stuttgart, im Rahmen der Immobilienbewertung in Karlsruhe, der Immobilienbewertung in Freiburg oder der Immobilienbewertung in Rheinstetten.





