#1 Ihre Adresse für Immobilienbewertung

Restnutzungsdauer-Gutachten Immobilie

Professionelle Wertermittlung für Verkauf, Erbe oder Finanzierung – transparent, nachvollziehbar und anerkannt.

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Restnutzungsdauer-Gutachten Immobilie

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Restnutzungsdauer-gutachten in München

Professionelle Wertermittlung für Verkauf, Erbe oder Finanzierung – transparent, nachvollziehbar und anerkannt.

Leistungsbeschreibung

Ermittlung der Restnutzungsdauer

Ein Restnutzungsdauer-Gutachten ermittelt die tatsächlich verbleibende wirtschaftliche Nutzungsdauer einer Immobilie und schafft damit die Grundlage für eine verkürzte Abschreibung nach § 7 Abs. 4 EStG. Wer die Restnutzungsdauer einer Immobilie gutachterlich nachweist, kann die jährliche AfA erheblich steigern und die Steuerlast dauerhaft senken – auf Basis eines belastbaren, individuell erstellten Gutachtens.

Entscheidend ist die persönliche Vor-Ort-Besichtigung. Bei CCG-Gutachten kommt der Gutachter selbst – auch bei einer und Umgebung. Kein Objektbesichtiger, kein Assistent. Das Höchstpersönlichkeitsprinzip ist keine Option, sondern Grundvoraussetzung für ein Gutachten, das beim Finanzamt Bestand hat.

Verkürzung der Abschreibungsdauer

Statt der pauschalen Abschreibung über 50 Jahre weisen wir die tatsächlich verbleibende Nutzungsdauer nach. Das Restnutzungsdauergutachten für Immobilien verkürzt den Abschreibungszeitraum spürbar – und erhöht die jährliche AfA entsprechend.

Reduzierung der Steuerlast

Eine höhere jährliche AfA senkt Ihr zu versteuerndes Einkommen. Gerade bei älteren Bestandsimmobilien oder nach umfangreichen Modernisierungen lässt sich mit einem Restnutzungsdauergutachten deutlich mehr aus der Immobilie herausholen – Jahr für Jahr.

Anerkennung beim Finanzamt

Gutachten ohne Vor-Ort-Begehung werden vom Finanzamt in der Praxis konsequent abgelehnt. Ein Restnutzungsdauergutachten von CCG-Gutachten erfüllt das Höchstpersönlichkeitsprinzip und hält der Prüfung stand – bestätigt durch das BFH-Urteil vom 28.07.2021 (Az. IX R 25/19).

Sanierungsentscheidungen

Die ermittelte Restnutzungsdauer zeigt, ob sich eine Sanierung wirtschaftlich lohnt oder ein Neubau die sinnvollere Wahl wäre. Ein Restnutzungsdauergutachten liefert die belastbare Entscheidungsgrundlage.

Grundlage für Folgegutachten

Die Restnutzungsdauer ist auch Basis für Verkehrswert- und Beleihungswertgutachten. Ein einmal sauber ermittelter Wert wirkt mehrfach – und spart langfristig Aufwand.

Immobilienarten

Welche Immobilien wir bewerten

Vom Einfamilienhaus bis zur Spezialimmobilie: Wir erstellen Restnutzungsdauer-Gutachten für Immobilien aller Art und kennen die baulichen Besonderheiten jeder Gebäudeklasse aus der Praxis.

  • Ein- und Zweifamilienhäuser

  • Doppel- und Reihenhäuser

  • Eigentumswohnungen

  • Mehrfamilienhäuser

  • Wohn- und Geschäftshäuser

  • Gewerbeimmobilien

  • Spezialimmobilien

Ihre Immobilie ist nicht dabei? Wir ermitteln die Restnutzungsdauer für nahezu jede Objektart. Lassen Sie uns unverbindlich über Ihren Fall sprechen.

AFA-Rechner

Ihr AfA-Potenzial auf einen Blick

AFA-Rechner

Ihr AfA-Potenzial auf einen Blick

AFA-Rechner

Ihr AfA-Potenzial auf einen Blick

Einordnung

Welches Gutachten bringen Sie?

Viele Eigentümer sind unsicher, welche Gutachtenart für ihren Zweck die richtige ist. Die folgende Übersicht hilft bei der Einordnung:

Gutachtenart

Zweck

Typische Anlässe

Restnutzungsdauer-Gutachten

Wirtschaftliche Nutzbarkeit des Gebäudes

Steuerliche AfA, Bilanzierung, Finanzamt

Verkehrswertgutachten

Marktwert der Immobilie zum Stichtag

Kauf/Verkauf, Erbschaft, Scheidung, Gericht

Kurzgutachten / Schnellbewertung

Erste Orientierung über Marktwert

Vor dem Kauf, interne Planung

Energetisches Gutachten

Energieeffizienz und Sanierungsbedarf

Fördermittel, Modernisierungsplanung

Wenn Sie unsicher sind, welches Gutachten Sie benötigen, sprechen wir das im unverbindlichen Erstgespräch direkt an.

Vorteile

Warum CCG-Gutachten?

Vorteile

Wieso CCG-Gutachten für Ihr Restnutzungsdauer-gutachten?

Persönliche Vor-Ort-Besichtigung

Bei CCG-Gutachten kommt der Gutachter persönlich zu Ihnen – kein Objektbesichtiger, kein Assistent. Gutachten ohne Vor-Ort-Termin lehnt das Finanzamt in der Praxis konsequent ab. Das Höchstpersönlichkeitsprinzip ist für uns deshalb keine Option, sondern Grundvoraussetzung für ein Gutachten, das wirklich Bestand hat.

Persönliche Vor-Ort-Besichtigung

Bei CCG-Gutachten kommt der Gutachter persönlich zu Ihnen – kein Objektbesichtiger, kein Assistent. Gutachten ohne Vor-Ort-Termin lehnt das Finanzamt in der Praxis konsequent ab. Das Höchstpersönlichkeitsprinzip ist für uns deshalb keine Option, sondern Grundvoraussetzung für ein Gutachten, das wirklich Bestand hat.

Steuerlich verwertbar und anerkannt

Erstellt nach den Vorgaben des § 7 Abs. 4 EStG durch einen nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen, geprüft durch die DAkkS-akkreditierte Zertifizierungsstelle DIAZert in Freiburg. Cristobal Cuadra Garcia wird regelmäßig von den Amtsgerichten Waldshut-Tiengen, Lörrach, Villingen-Schwenningen, Emmendingen und Konstanz als unabhängiger Sachverständiger bestellt. So hält Ihr Gutachten der Prüfung durch das Finanzamt stand.

Fundierte Entscheidungsgrundlage

Ob Steueroptimierung, Bilanzierung oder Sanierungsfrage: Sie treffen Ihre Entscheidung auf Basis einer belastbar ermittelten Restnutzungsdauer statt auf Schätzungen. Über 500 bewertete Objekte und ein Netzwerk aus 20+ lokalen Partnern – Ingenieuren, Juristen und Steuerberatern – fließen in jedes Gutachten ein.

Fundierte Entscheidungsgrundlage

Ob Steueroptimierung, Bilanzierung oder Sanierungsfrage: Sie treffen Ihre Entscheidung auf Basis einer belastbar ermittelten Restnutzungsdauer statt auf Schätzungen. Über 500 bewertete Objekte und ein Netzwerk aus 20+ lokalen Partnern – Ingenieuren, Juristen und Steuerberatern – fließen in jedes Gutachten ein.

Ablauf & Prozess

So läuft Ihr Restnutzungsdauer-Gutachten ab

Ablauf & Prozess

So läuft Ihr Restnutzungsdauer-Gutachten ab

Ablauf & Prozess

Wie läuft die Erstellung eines Restnutzungsdauer-gutachtens ab?

01

Unverbindliches Beratungsgespräch

Am Anfang steht ein offenes Gespräch. Sie schildern uns Ihre Situation, wir hören zu und klären gemeinsam, ob ein Gutachten für Ihren Fall sinnvoll ist, was wir dafür benötigen und wie der weitere Ablauf aussieht. Kein Verkaufsgespräch, keine versteckten Kosten, keine Verpflichtung. Nur eine ehrliche Einschätzung, ob und wie wir Ihnen weiterhelfen können.

02

Gutachtenauftrag

03

Daten- & Dokumentprüfung

04

Objektbesichtigung vor Ort

05

Professionelle Gutachtenerstellung

01

Unverbindliches Beratungsgespräch

Am Anfang steht ein offenes Gespräch. Sie schildern uns Ihre Situation, wir hören zu und klären gemeinsam, ob ein Gutachten für Ihren Fall sinnvoll ist, was wir dafür benötigen und wie der weitere Ablauf aussieht. Kein Verkaufsgespräch, keine versteckten Kosten, keine Verpflichtung. Nur eine ehrliche Einschätzung, ob und wie wir Ihnen weiterhelfen können.

02

Gutachtenauftrag

03

Daten- & Dokumentprüfung

04

Objektbesichtigung vor Ort

05

Professionelle Gutachtenerstellung

"Neben der Erstellung des Gutachtens übernehmen wir bei Rückfragen auch die direkte Abstimmung mit zuständigen Behörden, Ämtern und Gerichten." 

Cristobal Cuadra Garcia, Geschäftsführer

"Neben der Erstellung des Gutachtens übernehmen wir bei Rückfragen auch die direkte Abstimmung mit zuständigen Behörden, Ämtern und Gerichten." 

Cristobal Cuadra Garcia, Geschäftsführer

"Neben der Erstellung des Gutachtens übernehmen wir bei Rückfragen auch die direkte Abstimmung mit zuständigen Behörden, Ämtern und Gerichten." 

Cristobal Cuadra Garcia, Geschäftsführer

Ratgeber

Häufige Fragen zum Restnutzungsdauer-Gutachten für Immobilien

Was ist ein Restnutzungsdauer-Gutachten?

Ein Restnutzungsdauer-Gutachten ist ein Sachverständigengutachten, das die tatsächlich verbleibende wirtschaftliche Nutzungsdauer eines Gebäudes ermittelt. Es dient als Nachweis gegenüber dem Finanzamt, um eine verkürzte Abschreibung nach § 7 Abs. 4 EStG geltend zu machen und die jährliche AfA gegenüber dem pauschalen Ansatz von 50 Jahren zu erhöhen.

Wann lohnt sich ein Restnutzungsdauer-Gutachten für eine Immobilie?

Ein Restnutzungsdauer-Gutachten lohnt sich, wenn die tatsächliche Nutzungsdauer einer Immobilie unter der gesetzlichen Pauschale von 50 Jahren liegt. Das ist besonders häufig bei älteren Bestandsimmobilien, Gebäuden nach umfangreicher Sanierung und Gewerbeimmobilien mit hoher Beanspruchung der Fall. Je höher der Gebäudewert, desto größer der steuerliche Hebel.

Was kostet ein Restnutzungsdauer-Gutachten?

Ein Restnutzungsdauer-Gutachten kostet je nach Objekt und Bewertungsaufwand ab ca. 1.290 Euro zzgl. MwSt. Die genauen Kosten hängen von Objektart, Größe und verfügbaren Unterlagen ab. Da die jährliche Steuerersparnis die Gutachtenkosten in vielen Fällen bereits im ersten Jahr übersteigt, ist das Gutachten für die meisten Investoren wirtschaftlich.

Erkennt das Finanzamt ein Restnutzungsdauer-Gutachten an?

Ja, das Finanzamt erkennt ein Restnutzungsdauer-Gutachten an, wenn es auf einer persönlichen Objektbesichtigung und einer nachvollziehbaren fachlichen Herleitung basiert. Der Bundesfinanzhof hat das mit Urteil vom 28.07.2021 (Az. IX R 25/19) bestätigt. Gutachten ohne Vor-Ort-Begehung werden in der Praxis abgelehnt.

Wie viel AfA kann ich mit einem Restnutzungsdauer-Gutachten zusätzlich abschreiben?

Die Mehrabschreibung hängt vom Gebäudewert und der gutachterlich ermittelten Restnutzungsdauer ab. Bei einem Gebäudewert von 400.000 Euro und einer Halbierung der Nutzungsdauer von 50 auf 25 Jahre steigt die jährliche AfA von 8.000 auf 16.000 Euro. Das entspricht bei einem Steuersatz von 42 Prozent einer Ersparnis von rund 3.360 Euro pro Jahr.

Kann ein Restnutzungsdauer-Gutachten rückwirkend beauftragt werden?

Ein Restnutzungsdauer-Gutachten kann eingeschränkt rückwirkend beauftragt werden, sofern die betreffenden Veranlagungsjahre steuerlich noch offen sind. Grundsätzlich gilt: Je zeitnäher das Gutachten zum Immobilienerwerb erstellt wird, desto größer ist das nutzbare Abschreibungspotenzial. Die individuelle Ausgangslage sollte vorab geprüft werden.

Was unterscheidet ein Restnutzungsdauer-Gutachten vom Verkehrswertgutachten?

Ein Restnutzungsdauer-Gutachten ermittelt die wirtschaftliche Nutzungsdauer eines Gebäudes für steuerliche Zwecke. Ein Verkehrswertgutachten hingegen ermittelt den Marktwert der Immobilie zum Bewertungsstichtag. Beide Gutachtenarten haben unterschiedliche Zwecke und können sich gegenseitig ergänzen, ersetzen sich aber nicht.

Kontakt

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Sie haben eine Immobilie, eine konkrete Frage oder eine Situation, bei der eine sachverständige Einschätzung gefragt ist. Ob Restnutzungsdauer-Gutachten, Verkehrswertgutachten, Kaufpreisaufteilung oder eine erste unverbindliche Einschätzung – ich nehme mir die Zeit, Ihr Anliegen zu verstehen und ehrlich zu beurteilen, ob und wie ich Ihnen weiterhelfen kann.

Kein Callcenter, keine automatische Antwort. Sie erreichen mich direkt. Füllen Sie das Formular aus und ich melde mich persönlich bei Ihnen.

Wir sind auch überregional für Sie tätig – als Immobiliensachverständiger in Stuttgart, im Rahmen der Immobilienbewertung in Karlsruhe, der Immobilienbewertung in Freiburg oder der Immobilienbewertung in Rheinstetten.

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Adresse

Lonzaring 11

79761 Waldshut-Tiengen

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