Leistungsbeschreibung
Ermittlung der Restnutzungsdauer in Landshut
Mit einem Restnutzungsdauergutachten in Landshut lässt sich objektiv klären, wie viele Jahre ein Gebäude wirtschaftlich noch nutzbar ist, die Grundlage für eine verkürzte Abschreibung nach § 7 Abs. 4 EStG. Wer diese Restnutzungsdauer sachverständig belegen lässt, sichert sich eine höhere jährliche AfA und damit eine dauerhaft geringere Steuerlast.
Den Ausschlag dafür gibt die persönliche Besichtigung vor Ort. Bei CCG-Gutachten übernimmt diese ausschließlich der Gutachter selbst, ohne Objektbesichtiger und ohne Assistenz. Dieses Höchstpersönlichkeitsprinzip ist keine Zusatzleistung, sondern die Voraussetzung dafür, dass ein Restnutzungsdauergutachten vor dem Finanzamt Landshut Bestand hat.
Verkürzung der Abschreibungsdauer
Statt der pauschal angesetzten fünfzig Jahre wird die tatsächlich verbleibende Nutzungsdauer des Gebäudes fundiert nachgewiesen. Dadurch verkürzt sich der Abschreibungszeitraum erheblich, während sich die jährliche AfA im Gegenzug spürbar erhöht.
Reduzierung der Steuerlast
Eine gesteigerte jährliche AfA senkt unmittelbar das zu versteuernde Einkommen. Vor allem bei älteren Bestandsimmobilien oder nach umfangreichen Modernisierungen lässt sich über ein Immobilien-Restnutzungsdauergutachten Jahr für Jahr eine spürbare Steuerersparnis realisieren.
Anerkennung beim Finanzamt
Gutachten ohne persönliche Objektbegehung werden vom Finanzamt Landshut in der Praxis regelmäßig verworfen. Ein Restnutzungsdauergutachten von CCG-Gutachten wird dem Höchstpersönlichkeitsprinzip vollumfänglich gerecht und besteht die steuerliche Prüfung, gestützt auf das BFH-Urteil vom 28.07.2021 (Az. IX R 25/19) sowie das BFH-Urteil vom 23.01.2024 (Az. IX R 14/23).
Sanierungsentscheidungen
Die festgestellte Restnutzungsdauer zeigt auf, ob sich eine Sanierung wirtschaftlich noch rechnet oder ein Neubau langfristig die sinnvollere Lösung wäre, eine verlässliche Entscheidungsgrundlage gerade für Eigentümer historischer Bausubstanz in der Landshuter Altstadt oder im Nikolaviertel.
Grundlage für Folgegutachten
Die ermittelte Restnutzungsdauer dient zugleich als Basis für Verkehrswert- und Beleihungswertgutachten. Ein einmal sorgfältig hergeleiteter Wert lässt sich somit mehrfach verwenden und spart auf Dauer zusätzlichen Aufwand.
Immobilienarten
Welche Immobilien wir in Landshut bewerten
Vom klassischen Einfamilienhaus bis zur Spezialimmobilie erstellen wir Restnutzungsdauergutachten in Landshut für Objekte jeder Bauart und kennen die baulichen Eigenheiten jeder Gebäudeklasse aus der täglichen Praxis, von den historischen Bürgerhäusern der Altstadt über die gründerzeitliche Bausubstanz im Nikolaviertel bis hin zu den Siedlungsbauten in Achdorf oder der Wolfgangsiedlung.
Ein- und Zweifamilienhäuser
Doppel- und Reihenhäuser
Eigentumswohnungen
Mehrfamilienhäuser
Wohn- und Geschäftshäuser
Gewerbeimmobilien
Spezialimmobilien
Ihre Immobilie ist nicht aufgeführt? Wir bestimmen die Restnutzungsdauer für nahezu jede denkbare Objektart. Sprechen Sie uns unverbindlich auf Ihren konkreten Fall an.
Steuerlich verwertbar und anerkannt
Erstellt gemäß den Vorgaben des § 7 Abs. 4 EStG durch einen nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen, geprüft durch die DAkkS-akkreditierte Zertifizierungsstelle DIAZert in Freiburg. Cristobal Cuadra Garcia wird regelmäßig von den Amtsgerichten Waldshut-Tiengen, Lörrach, Villingen-Schwenningen, Emmendingen und Konstanz als unabhängiger Sachverständiger bestellt. So besteht Ihr Gutachten zur Restnutzungsdauer auch die Prüfung durch das Finanzamt Landshut.
Unser Tätigkeitsgebiet reicht über Bayern hinaus. Im süddeutschen Raum sind wir unter anderem als Immobiliensachverständiger in Stuttgart tätig und begleiten Eigentümer ebenso bei der Immobilienbewertung in Freiburg sowie der Immobilienbewertung in Rheinstetten.
Recht
Rechtliche Grundlage für die steuerliche Anerkennung
Die Möglichkeit, eine verkürzte Restnutzungsdauer steuerlich anzusetzen, ergibt sich aus § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG. Die gesetzliche Regelabschreibung unterstellt bei Wohngebäuden pauschal 50 Jahre Nutzungsdauer. Wer nachweist, dass sein Gebäude wirtschaftlich kürzer nutzbar ist, darf entsprechend höher abschreiben.
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 28. Juli 2021 (Az. IX R 25/19) klargestellt, dass Eigentümer für diesen Nachweis jede geeignete Darlegungsmethode nutzen dürfen, solange sich daraus Rückschlüsse auf die technischen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Gegebenheiten des Objekts ziehen lassen. Die Entscheidung Az. IX R 14/23 hat diese Linie bestätigt.
Was sich seit Dezember 2025 geändert hat
Das Bundesfinanzministerium hatte den Nachweis mit einem Schreiben vom 22. Februar 2023 stark formalisiert und nur bestimmte Gutachter und Verfahren zugelassen. Dieses Schreiben wurde mit Schreiben vom 1. Dezember 2025 aufgehoben. Seitdem gilt wieder die einzelfallbezogene Auslegung des BFH: geringere formale Hürden, ein breiterer Kreis zulässiger Nachweismethoden und mehr Spielraum in Argumentation und Dokumentation. Gutachten von Sachverständigen mit einer Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 bleiben ausdrücklich anerkannt.
Für Eigentümer in Landshut bedeutet das: Die Ausgangslage ist heute günstiger als noch vor zwei Jahren. Entscheidend bleibt die fachliche Qualität der Herleitung.
Worauf das Finanzamt Landshut achtet
In der Praxis wird ein Restnutzungsdauergutachten vor allem an diesen Punkten gemessen:
nachvollziehbare methodische Herleitung statt pauschaler Annahme
dokumentierte Besichtigung des Objekts vor Ort
belegte technische Substanzbewertung von Dach, Fassade, Haustechnik und Leitungen
Nachweis durchgeführter und unterlassener Modernisierungen
objektbezogene Begründung der angesetzten Nutzungsdauer
Wird das Gutachten dennoch nicht anerkannt, kann innerhalb eines Monats nach § 355 AO Einspruch eingelegt werden. Bleibt dieser erfolglos, führt der Weg zum Finanzgericht München, das für den Regierungsbezirk Niederbayern und damit für Landshut zuständig ist. Ein methodisch sauber aufgebautes Restnutzungsdauergutachten in Landshut senkt dieses Risiko von vornherein deutlich.
Prävention
Typische Fehler ohne professionelles Gutachten
Ohne sachverständige Bewertung verschenken Eigentümer in Landshut regelmäßig Abschreibungspotenzial oder riskieren, dass das Finanzamt den Ansatz nachträglich streicht. Diese Fehler treten am häufigsten auf:
Die pauschalen 50 Jahre werden übernommen, obwohl das Gebäude sichtbar kürzer nutzbar ist
Die Restnutzungsdauer wird aus Online-Rechnern oder Tabellenwerken abgeleitet, ohne Bezug zum konkreten Objekt
Es wird aus der Ferne bewertet, ohne Besichtigung, der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund
Modernisierungen sind nicht belegt, weil Rechnungen, Fotos und Abnahmeprotokolle fehlen
Bei Landshuter Altbauten wird die Substanz überschätzt, weil eine sanierte Fassade oder ein neues Dach mit dem Zustand von Heizung, Elektrik und Leitungen gleichgesetzt wird
Das Gutachten kommt zu spät, wenn die betreffenden Steuerjahre bereits bestandskräftig sind
Jeder dieser Punkte lässt sich vermeiden. Wie ein belastbares Restnutzungsdauergutachten aufgebaut ist, welche Nachweise hineingehören und wie die Herleitung dokumentiert wird, erläutern wir vorab im unverbindlichen Erstgespräch.

Wie unterscheidet sich ein Restnutzungsdauergutachten von der pauschalen AfA-Tabelle des Finanzministeriums?
Die BMF-Tabelle setzt für Gebäude einen einheitlichen Abschreibungssatz an, in der Regel 2 Prozent über 50 Jahre, unabhängig vom tatsächlichen baulichen Zustand. Ein Restnutzungsdauergutachten berücksichtigt hingegen den individuellen Modernisierungsgrad, die Bauweise und den technischen Verschleiß des konkreten Objekts. Die Herleitung folgt einer methodischen Vorgehensweise, häufig gestützt auf die in der ImmoWertV verankerten Modelle zur wirtschaftlichen Restnutzungsdauer. Dadurch kann die tatsächlich ermittelte Nutzungsdauer deutlich unter der Pauschale liegen, was die jährliche AfA erhöht.
Muss ein Restnutzungsdauergutachten nach einigen Jahren erneuert werden?
Ein einmal erstelltes Gutachten gilt grundsätzlich für den festgestellten Zustand zum jeweiligen Bewertungsstichtag und muss nicht automatisch erneuert werden. Werden später umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen umgesetzt, etwa eine Kernsanierung von Dach, Fassade oder Haustechnik, kann sich die Restnutzungsdauer dadurch wieder verlängern. In diesem Fall empfiehlt sich ein aktualisiertes Gutachten, um die neue Ausgangslage steuerlich korrekt abzubilden. Ohne solche baulichen Veränderungen bleibt die einmal ermittelte Nutzungsdauer als Grundlage der AfA weiterhin gültig.
Was können Eigentümer tun, wenn das Finanzamt Landshut das Restnutzungsdauergutachten trotzdem nicht anerkennt?
Gegen den betreffenden Steuerbescheid kann innerhalb der einmonatigen Einspruchsfrist nach § 355 AO Einspruch eingelegt werden. Häufigster Streitpunkt ist die fehlende oder unzureichend dokumentierte Vor-Ort-Besichtigung, weshalb eine lückenlose Nachvollziehbarkeit der angewandten Methodik entscheidend ist. Bleibt der Einspruch erfolglos, steht der Weg zur Klage vor dem zuständigen Finanzgericht offen, das sich in solchen Verfahren regelmäßig auf die einschlägige BFH-Rechtsprechung stützt. Ein methodisch sauber erstelltes Gutachten reduziert dieses Risiko von vornherein deutlich.
Gilt für denkmalgeschützte Immobilien in Landshut eine besondere Regelung bei der Restnutzungsdauer?
Für denkmalgeschützte Gebäude ändert sich an der Ermittlung der Restnutzungsdauer grundsätzlich nichts, sie folgt denselben fachlichen Prinzipien wie bei anderen Bestandsimmobilien. Zusätzlich zur regulären AfA nach § 7 Abs. 4 EStG können Eigentümer jedoch die Sonderabschreibung nach § 7i EStG für Modernisierungs- und Instandsetzungskosten beanspruchen. Beide Abschreibungsarten lassen sich kombinieren und wirken unabhängig voneinander auf die Steuerlast. Gerade in der denkmalreichen Landshuter Altstadt mit ihren zahlreichen geschützten Bürgerhäusern ist diese Kombination häufig von Bedeutung.
Wer ist der geeignete Sachverständige für ein Restnutzungsdauergutachten in Landshut?
Ein überzeugender Sachverständiger zeichnet sich durch eine anerkannte Zertifizierung, nachweisbare Erfahrung mit einer Vielzahl bewerteter Objekte, konsequente persönliche Vor-Ort-Besichtigung statt Fernbewertung sowie regionale Marktkenntnis der jeweiligen Bausubstanz aus. CCG-Gutachten erfüllt diese Kriterien durch die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch die DAkkS-akkreditierte Stelle DIAZert, durch die regelmäßige gerichtliche Bestellung an mehreren Amtsgerichten sowie durch die konsequente Einhaltung des Höchstpersönlichkeitsprinzips bei jedem Auftrag. Über 500 bereits bewertete Objekte und ein Netzwerk aus Ingenieuren, Juristen und Steuerberatern runden die fachliche Grundlage ab. Wer diese Kriterien für die eigene Immobilie in Landshut prüfen möchte, kann im unverbindlichen Erstgespräch klären, ob sich ein Gutachten im konkreten Fall lohnt.
Was kostet ein Restnutzungsdauergutachten in Landshut und ab wann rechnet es sich?
Ein Restnutzungsdauergutachten in Landshut beginnt bei 1.290 Euro zzgl. MwSt., abhängig von Objektart, Größe und Komplexität. Ob es sich lohnt, lässt sich in der Regel schon vorab überschlagen.
Ein Rechenbeispiel: Bei einem Gebäudeanteil von 300.000 Euro ergibt die gesetzliche Regelabschreibung von 2 Prozent jährlich 6.000 Euro. Weist ein Gutachten eine Restnutzungsdauer von 25 Jahren nach, steigt der Satz auf 4 Prozent und damit auf 12.000 Euro pro Jahr. Das sind 6.000 Euro zusätzliches Abschreibungsvolumen jährlich. Bei einem persönlichen Steuersatz von 42 Prozent entspricht das rund 2.500 Euro geringerer Steuerlast pro Jahr.
In dieser Konstellation amortisiert sich das Gutachten bereits im ersten Jahr und wirkt danach über die gesamte verbleibende Nutzungsdauer weiter. Die tatsächliche Ersparnis hängt vom Einzelfall ab und setzt voraus, dass die Immobilie der Einkünfteerzielung dient. Im Erstgespräch schätzen wir das Potenzial für Ihr Objekt ein, bevor Sie sich entscheiden.
Welche Voraussetzungen muss eine Immobilie in Landshut erfüllen, damit sich ein Restnutzungsdauergutachten lohnt?
Drei Bedingungen sollten zusammenkommen:
Die Immobilie dient der Einkünfteerzielung, ist also vermietet oder betrieblich genutzt. Für selbstgenutztes Wohneigentum gibt es keine Abschreibung, hier bringt ein Gutachten steuerlich nichts.
Das Gebäude hat ein gewisses Alter oder einen erkennbaren Sanierungsstau. Als Faustregel gilt ein Baujahr vor etwa 1990. Nach einer Kernsanierung verlängert sich die Restnutzungsdauer wieder, das Potenzial sinkt entsprechend.
Die betreffenden Steuerjahre sind noch offen, der Bescheid also noch nicht bestandskräftig oder unter Vorbehalt der Nachprüfung ergangen.
In Landshut trifft das häufig auf vermietete Bestandsobjekte aus den 1950er bis 1970er Jahren in Achdorf oder der Wolfgangsiedlung zu, ebenso auf vermietete Altbauwohnungen in der Altstadt und im Nikolaviertel. Ob Ihre Immobilie diese Voraussetzungen erfüllt, klären wir vorab, ohne Kosten und ohne Verpflichtung.
Kontakt
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Sie besitzen eine Immobilie in Landshut, haben eine konkrete Frage oder befinden sich in einer Situation, in der eine sachverständige Einschätzung gefragt ist. Ob Restnutzungsdauergutachten in Landshut, Verkehrswertgutachten, Kaufpreisaufteilung oder eine erste unverbindliche Einschätzung, ich nehme mir die Zeit, Ihr Anliegen zu verstehen und ehrlich zu beurteilen, ob und wie ich Ihnen weiterhelfen kann.
Wir sind überregional tätig, auch für Eigentümer in Landshut und der gesamten Region, ebenso wie für Anfragen zur Immobilienbewertung in Karlsruhe.






